



Wer mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen.
Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und baulich getrennte Kraftfahrstraßen - bedeutet, dass eine Mittelleitplanke oder ähnliches vorhanden ist, um die Richtungsfahrbahnen voneinander zu trennen - eilen.
Schnell ans Ziel kommen mit Ihrem PKW-Anhänger mit 100 km/h
Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV NORD Stationen begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Diese Tempo 100-Regelung kann gelten für:
- PKW und
- andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
Die technischen Voraussetzungen sind:
- Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV NORD Station darauf an. Wir beraten Sie gerne.
Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
ohne hydraulische Stoßdämpfer | mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
Wohnwagen | andere Anhänger | |
0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Wenn Ihnen diese gesetzliche Regelung etwas kompliziert erscheint, sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.