Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV

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Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb: mehr Aufträge durch bescheinigte Kompetenz

In der Abfallentsorgung legen Privatpersonen wie auch Unternehmen immer mehr Wert auf umweltgerechte Entsorgung. Durch eine Zertifizierung in der Abfallwirtschaft können Unternehmen Vertrauen aufbauen und sich Aufträge sichern. Sie signalisiert potenziellen Auftraggebern, dass eine unabhängige Prüfung erfolgt ist und das Unternehmen gesetzeskonform agiert.

Grundlage der Zertifizierung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV). Darin sind sämtliche Anforderungen an Betriebe festgelegt, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, makeln oder mit Abfällen handeln.

Um Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der EfbV zu werden, muss ein Betrieb selbst abfallwirtschaftliche Tätigkeiten erbringen und gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, makeln oder mit Abfällen handeln

Alle in der EfbV genannten Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit wie auch die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde / Sachkunde des Betriebsinhaber und der beschäftigten Personen des Entsorgungsfachbetriebs müssen umgesetzt sein.

Ihre Vorteile der EfbV-Zertifizierung

  • Kundenakzeptanz durch die neutrale Prüfbescheinigung Ihrer Befugnis und Kompetenz gemäß EfbV
  • Neukundenakquise: große Abfallerzeuger, wie Gewerbe- und Industriebetriebe, vergeben grundsätzlich keine Aufträge ohne Zertifikat
  • Wettbewerbsvorteile sowie die verfahrensrechtlichen Privilegien:  
  • Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG)
  • Erleichterungen / Freistellung im Nachweisverfahren bei gefährlichen Abfällen

Zertifizierung mit TÜV NORD

Basis der Zertifizierung ist der Abschluss eines Überwachungsvertrages, der die Durchführung des Zertifizierungsaudits, der jährlichen Überwachungsaudits und der zusätzlich durchzuführenden unangekündigten Vor-Ort-Termine legalisiert.

Der Ablauf der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb kann optional mit einem Vor-Audit beginnen. Bei dem freiwilligen Vor-Audit ist eine Auditorin oder ein Auditor vor Ort in Ihrem Betrieb und führt eine Bestandsaufnahme sowie eine Prüfung Ihrer Dokumente durch.

Verpflichtend ist eine Vorprüfung der Zertifizierfähigkeit zur Beantragung der Zustimmung der zuständigen Benehmensbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) sowie nach Zustimmung die Durchführung des Zertifizierungsaudits, bei dem Ihr Unternehmen geprüft und bewertet wird. Prüfung und Bewertung basieren dabei auf: 

  • den von Ihnen eingereichten Unterlagen
  • dem Audit vor Ort
  • der Berichterstellung

Fällt die Bewertung positiv aus, erhalten Sie das Zertifikat. Um die Qualität zu gewährleisten erfolgt eine jährliche Prüfung in Form eines Überwachungsaudits.

 

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