Veranstaltungssicherheit umfasst alle organisatorischen, technischen und rechtlichen Maßnahmen zum Schutz von Besuchern, Beschäftigten und Beteiligten bei Veranstaltungen. Grundlage bilden insbesondere die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), die jeweiligen Landes-Versammlungsstättenverordnungen sowie Regelwerke wie die DGUV Vorschrift 17/18. Betreiber, Veranstalter und verantwortliche Personen müssen Risiken erkennen, Betreiberpflichten erfüllen und die Besuchersicherheit durch geeignete Sicherheitskonzepte, ein wirksames Notfallmanagement sowie sichere Flucht- und Rettungswege gewährleisten. Ein Veranstaltungssicherheits-Seminar vermittelt das notwendige Wissen, um Veranstaltungen rechtskonform und sicher zu planen sowie durchzuführen.
Die Anforderungen an die Eventsicherheit steigen kontinuierlich. Mit den Seminaren Veranstaltungsleitung nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht sowie Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht oder Sicherheitskonzept gemäß § 43 MVStättVO erstellen erwerben Teilnehmende praxisnahes Wissen zu Rollen, Pflichten und Sicherheitsmaßnahmen. Die TÜV NORD Akademie unterstützt dabei, gesetzliche Anforderungen sicher einzuordnen und im Veranstaltungsbetrieb anzuwenden.
Die Versammlungsstättenverordnung definiert verschiedene Verantwortungsbereiche für einen sicheren Veranstaltungsbetrieb. Betreiber tragen die Verantwortung für die sichere Bereitstellung und den ordnungsgemäßen Zustand der Versammlungsstätte. Die Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO übernimmt während der Veranstaltung koordinierende Aufgaben und sorgt für die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen.
Die Sachkundige Aufsichtsperson nach § 40 MVStättVO überwacht insbesondere sicherheitsrelevante technische Einrichtungen, Veranstaltungsabläufe und die Einhaltung betrieblicher Vorgaben. Wer diese Funktion übernehmen soll, kann die erforderlichen Kenntnisse im Seminar Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht erwerben.
Grundlagenseminare schaffen die fachliche Basis für Tätigkeiten in der Veranstaltungssicherheit. Sie richten sich an Personen, die erstmals Verantwortung in einer Versammlungsstätte übernehmen oder sich systematisch mit den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung, den Betreiberpflichten und den relevanten DGUV-Regelwerken vertraut machen möchten.
Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse, die für die technische Aufsicht bei Veranstaltungen erforderlich sind. Teilnehmende lernen, technische Abläufe zu überwachen und sicherheitsrelevante Risiken frühzeitig zu erkennen.
Typische Inhalte:
Das Seminar eignet sich insbesondere für Hallenwarte, Hausmeister, Bühnen- und Messebauer, Medientechniker sowie weitere Personen, die mit technischen und organisatorischen Aufsichtsaufgaben betraut werden.
Die Veranstaltungsleitung trägt eine zentrale Verantwortung für den sicheren Ablauf von Veranstaltungen. Das Seminar vermittelt die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Grundlagen dieser Funktion.
Typische Inhalte:
Teilnehmende erhalten einen Überblick über die organisatorischen Schnittstellen und lernen, sicherheitsrelevante Entscheidungen im Veranstaltungsbetrieb fundiert vorzubereiten.
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die Sicherheitskonzepte erstellen, prüfen oder bewerten müssen. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an die Planung und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen und Versammlungsstätten.
Typische Inhalte:
Die Teilnehmenden lernen anhand praxisnaher Beispiele, welche Inhalte ein Sicherheitskonzept umfassen sollte und wie sich Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren lassen.
Unabhängig von der jeweiligen Rolle vermitteln die Grundlagenseminare ein solides Verständnis für:
Merksatz: Grundlagenseminare qualifizieren für neue Aufgaben in der Veranstaltungssicherheit und vermitteln die rechtlichen, organisatorischen sowie technischen Grundlagen. Die darauf aufbauenden Fortbildungsseminare dienen anschließend dazu, Fachwissen zu aktualisieren und an neue Anforderungen anzupassen.
Die erforderliche Qualifizierung richtet sich nach der jeweiligen Funktion. Für Personen, die Aufgaben der Veranstaltungsleitung übernehmen oder Betreiberpflichten wahrnehmen, eignet sich das Seminar Veranstaltungsleitung nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht. Für technische und organisatorische Aufsichtsaufgaben ist die Qualifizierung zur sachkundigen Aufsichtsperson relevant.
Darüber hinaus helfen regelmäßige Fortbildungen dabei, Änderungen im Landesrecht, neue Anforderungen der DGUV Regel 115-002 oder Inhalte der DGUV Information 215-310 zu berücksichtigen. Insbesondere bei Großveranstaltungen und komplexen Veranstaltungsformaten trägt eine aktuelle Qualifikation zu einer rechtssicheren Organisation und einer höheren Sicherheit bei.
Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Seminar ab. Grundsätzlich richten sich die Angebote sowohl an Betreiber und Veranstalter als auch an Mitarbeitende aus Behörden, Technik, Gebäudemanagement sowie Kultur- und Veranstaltungsbereichen.
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Seminars.
Das Format ist seminarabhängig. Viele Angebote werden als Präsenzseminar, teilweise auch als Online-Seminar oder als individuell abgestimmte Inhouse-Schulung angeboten.
Ja. Inhouse-Schulungen können auf konkrete Betriebsabläufe, Veranstaltungsarten, örtliche Gegebenheiten sowie spezifische Anforderungen der jeweiligen Versammlungsstätte ausgerichtet werden.
Die grundlegenden Anforderungen basieren auf der MVStättVO und allgemein gültigen Regelwerken. Da die Landes-VStättVO voneinander abweichen können, werden landesspezifische Besonderheiten zusätzlich berücksichtigt.