Hier finden Sie die Anwendungsbereich der neuen Verordnung VO (EU) Nr. 167/2013.
Diese Verordnung gilt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden.
Desweiteren gilt die Verordnung für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden.
Homologation
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IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und MobilitätHomologation
Tel.: +49 511 998-61598
ifm-hannover@tuev-nord.de
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