Energieausweise für Gebäude

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Energieausweis für Gebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt bundesweit seit dem 1.Oktober 2009 und wurde im Mai 2014 umfassend novelliert (EnEV 2014). Sie regelt die technischen Mindestanforderungen bei Neubau und bei Modernisierungen von Gebäuden. Ein Fokus liegt dabei auf der Erstellung von Energieausweisen.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises für Gebäude besteht bereits seit 2009. Dieser ist bei Gebäuden im Bestand notwendig bei:

Verkauf

  • eines Grundstücks, auf dem ein Gebäude steht,
  • eines grundstücksgleichen Rechts an bebautem Grundstück,
  • einer Wohnung in einem Gebäude,
  • eines gesamten Gebäudes.

Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing

  • eines Gebäudes,
  • einer Wohnung,
  • einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit im Gebäude.

Neubau / Modernisierung

  • eines Gebäudes

Der Eigentümer muss den potentiellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis spätestens auf Verlangen vorzeigen können.

Muss ein Energieausweis öffentlich ausgehängt sein?

Gebäude, in denen öffentliche Dienstleistungen für Bürger angeboten werden, sollen mit gutem Beispiel vorangehen: Die Eigentümer von Gebäuden mit über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche und regem Publikumsverkehr müssen zusätzlich einen öffentlichen Energieausweis gut sichtbar aushängen.

Benötigen Baudenkmäler einen Energieausweis?

Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis wenn sie verkauft oder neu vermietet werden. Die EnEV befreit die Baudenkmäler von der Pflicht einen Energieausweis auszuhängen, auch wenn ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude durch seine Nutzung und Nutzfläche unter die Aushang-Pflicht gemäß EnEV fallen würde.

Welche Energieausweise gibt es?

Den Energieausweis für ein Gebäude kann der ausstellungsberechtigte Sachverständige auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des erfassten Energieverbrauchs erstellen. Allerdings kann er ggf. sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch angeben.

Unsere Leistungen im Überblick

Die Erstellung eines Energieausweises ist nur ein kleiner Teil unserer Leistungsfähigkeit. Weiterführende Untersuchungen zu möglichen Einzelmaßnahmen, Gesamtkonzepten bis hin zur Betreuung bei der Planung und der Ausführung vor Ort gehören zu unseren Kernaufgaben. Wir sind bundesweit und international im Bereich der energetischen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden tätig.

Energiebedarfsausweis gemäß EnEV
  • Ermittlung der Gebäudedaten immer in Verbindung mit einem Ortstermin und vorhandenen Planungsunterlagen
  • Detaillierte Berechnung der Hüllflächen und energetische Bilanzierung nach den vorgegebenen Normen (z.B. DIN V 18599)
  • Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Einzelmodernisierungsempfehlungen
  • Erstellung des Energiebedarfsausweises
Energieverbrauchsausweis
  • Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte
  • Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten (meist ohne Ortstermin)
  • Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Einzelmodernisierungsempfehlungen
  • Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß EnEV
Weitere Leistungen

Optional erweiterbar durch eine Energiesparpotenzialanalyse als ganzheitliches und abgestimmtes Sanierungskonzept oder die Überprüfung von Wärmebrücken und energetischen Schwachstellen mittels Thermografie (z.B. bei bereits vorhandenen Feuchteschäden) können wir durch unsere Sachverständigen abdecken.