Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Energieeffizienz DIN EN 16247-1

Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 wurde eingeführt, um zum Erreichen der vereinbarten EU-Klimaziele beizutragen. Die kurzfristige Einführung dieser Auflage in 2015 und verzögerte Gesetzgebung führte zu einem erheblichen Zeitdruck in der ersten Auditerstellung – sowohl bei den betroffenen „Nicht-KMU-Unternehmen“ als auch bei den zuständigen Auditoren. Dies führte dazu, dass der eigentliche Zweck des Audits, das Aufzeigen tatsächlich vorhandener Effizienzmaßnahmen und deren Umsetzung aus Zeitgründen oft vernachlässigt wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der ersten Auditierung und der Re-Auditierung unnötigen Zeitdruck zu vermeiden, indem Sie frühzeitig beginnen. Darüber hinaus sollten Sie ausreichend Zeit für die gemeinsame Erstellung eines Maßnahmenkataloges einplanen. So lässt sich aus der Pflicht zur Auditierung ein maximaler Nutzen erarbeiten und nicht nur ein Auditbericht zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen. Sowohl bei einer ersten Auditierung als auch bei einem Re-Audit planen wir mit Ihnen eine optimale und effiziente Vorgehensweise. Und selbstverständlich betreuen wir Sie auch bei der Umsetzung für eine bestmögliche Realisierung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Effizienzmaßnahmen.

Wer ist auditpflichtig?

Auditpflichtig sind alle „Nicht-KMU-Unternehmen“. Ihr Unternehmen zählt hierzu, wenn Sie mehr als 250 Mitarbeiter und/oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz haben. Wichtig dabei: Sofern Sie zu einer Unternehmensgruppe gehören oder eine Mehrheitsbeteiligung durch ein größeres Unternehmen besteht, so gelten die Richtwerte für die Gruppe. Die Pflicht zur Durchführung eines Audits besteht alle vier Jahre. Dies bedeutet, dass für alle Audit-pflichtigen Unternehmen das Datum ihres letzten Audits + vier Jahre maßgebend ist. Beispiel.: Wurde Ihr letzter Auditbericht am 10.10.2015 ausgestellt, so müssen Sie bis zum 11.10.2019 die Re-Auditierung durchgeführt haben.