COP - Conformity of Production

Jeder Inhaber einer Typgenehmigung muss für eine wirksamme Kontrolle festgelegte Prüfverfahren einführen und anwenden. Diese müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert werden...

Qualität ist das höchste Gebot bei der Herstellung von Produkten. Durch die Konformität soll eine gleichbleibende Qualität gesichert werden. Im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens werden CoP-Prüfungen gesetzlich gefordert.

Der Hersteller eines genehmigten Typs ist verpflichtet, ein CoP-Verfahren zu entwickeln und durchzuführen. Die Verfahren hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion sollen gewährleisten, dass jedes hergestellte Fahrzeug, System und Bauteil sowie jede hergestellte selbstständige technische Einheit, dem genehmigten Typ entspricht. Nur so kann Qualität gewährleistet werden.

Jeder Inhaber einer Typgenehmigung muss für eine wirksame Kontrolle festgelegte Prüfverfahren einführen und anwenden. Diese Prüfverfahren müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert werden. Der Inhaber einer Typgenehmigung ist für die Übereinstimmung seiner Produkte mit der erteilten Genehmigung verantwortlich. Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde muss er die Prüfergebnisse zur Verfügung stellen.

Wir stimmen mit dem Hersteller die erforderlichen Prüfumfänge ab, führen die Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse. Das Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität unterstützt Sie gern bei allen Fragen zum Genehmigungsprozess und steht Ihnen dabei beratend zur Seite.

Homologation

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