Bereits im Jahr 2013 ist die VO (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen inkraft getreten. Diese bildet die Rahmenverordnung und ist erst nach inkrafttreten von delegierten Verordnungen und der Durchführungsverordnung anwendbar...
Im Überblick












Ziele
Ziel der Verordnung ist die Förderung des Binnenmarktes. Durch ein einheitliches Genehmigungsverfahren und die Harmonisierung technischer Anforderungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, besteht die Möglichkeit Fahrzeuge ohne weitere Prüfungen und Barrieren in der EU anbieten und vertreiben zu können. So werden Handelshemmnisse innerhalb der EU abgebaut und das Sicherheits- und Umweltniveau erhöht.
(Bild EU)
Übergangsbestimmungen
01.01.2016: Verpflichtend für neue Typen
01.01.2018: Verpflichtend für erstmaliges Inverkehrbringen



