TÜV NORD CERT bietet als anerkannte Fachkundige Stelle die AZAV-Zulassung für Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen an. Diese Zulassung kann mit einer ISO 9001-Zertifizierung kombiniert werden, um die Qualität und Effizienz der Weiterbildung zu sichern.
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Um Arbeitssuchende besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder um die Weiterbildung für Arbeitnehmer:innen zu fördern, setzt der Gesetzgeber auf eine Zulassung von Anbietern im Bereich geförderter Weiterbildung nach AZAV. Alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen benötigen eine Trägerzertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Manche Anbieter müssen außerdem ihre Maßnahmen zulassen.
Als anerkannte Fachkundige Stelle bietet TÜV NORD CERT beide Zulassungen aus einer Hand an und ermöglicht überdies die Kombination mit einer Zertifizierung nach Qualitätsmanagement ISO 9001.
Die Zielgruppe für die AZAV-Zulassung umfasst Anbieter von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen, die geförderte Weiterbildungsmaßnahmen anbieten und eine Trägerzertifizierung gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung benötigen. Diese richtet sich an Organisationen, die ihre Maßnahmen zusätzlich zertifizieren lassen müssen und von der Möglichkeit profitieren möchten, die AZAV-Zulassung mit einer ISO 9001 Qualitätsmanagement-Zertifizierung zu kombinieren.
Ab dem 01.07.2026 sind auf der Homepage der BA die gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht.
Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei der fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2026 eingeht.
Für alle Anträge auf Zulassung, die bis zum 30. Juni 2026 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, sind die (alten) B-DKS mit Stand vom 01. Juli 2024 maßgeblich.
DIE NEUEN EMPFEHLUNGEN DES BEIRATS
Am 17.06.2026 wurde die überarbeitete Fassung der Beiratsempfehlungen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung am 17.06.2026 tritt diese Fassung ab sofort in Kraft.
Die Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in roter Schrift hervorgehoben.
Die Fachlichen Weisungen zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs.1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III - Maßnahmen bei einem Träger - im Rechtskreis SGB II (FW MAT) wurden sowohl inhaltlich als auch redaktionell überarbeitet.
Im Rahmen dieser Überarbeitung erfolgten fachliche Präzisierungen zur Abgrenzung zulässiger Förderinhalte, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der Deutschsprachförderung. Darüber hinaus wurden Verfahrensregelungen weiter konkretisiert sowie Ausführungen zur Durchführungsqualität ergänzt. Neben Prüffeststellungen des Bundesrechnungshofes fanden auch aktuelle Erkenntnisse aus Maßnahmeprüfungen und des operativen Bereichs Berücksichtigung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 01.04.2026 eine aktualisierte Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung nach § 179 Abs. 2 SGB III i. V. m. § 3 Abs. 6 AZAV veröffentlicht.
Somit gelten neue Vorgaben und angepasste Verfahrensabläufe für Maßnahmen im Rahmen der AZAV-Zulassung.
Bildungsmaßnahmen, die über die Bundesagentur gefördert werden, können über die Zulassung angeboten werden. Darüber hinaus ist die Zulassung bei Ausschreibungen und Gutscheinverfahren relevant. Weiterhin dient die AZAV Zulassung im Bereich des Qualifizierungs- und Chancengesetzes dazu unternehmensinterne Weiterbildungen vorzunehmen.
Die Trägerzulassung ist maximal fünf Jahre lang gültig, die Maßnahmenzulassung dagegen drei Jahre.
Bei einer Maßnahmezulassung ist in der Regel keine Prüfung vor Ort nötig. Der Kunde reicht alle für die Zulassung geforderten Dokumente und Nachweise ein und im Büro werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Für die Vorbereitung der Maßnahmenzulassung werden Ihnen von uns die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Sie durch Ihre eigenen Nachweise ergänzen müssen. Wichtig: Zu beachten sind die Bundesdurchschnittskostenansätze bei der Ermittlung der Kosten für die Maßnahme.
Generell wird der Auditaufwand für eine Trägerzulassung bestimmt durch das Dokument IAF-MD-5 (Dokument DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle).
Die Trägerzulassung beginnt mit einem Zulassungsantrag. Hier wird im Rahmen einer Dokumentenprüfung bewertet, ob ein System zur Sicherung der Qualität nach §178 Nr.4 SGB III vorliegt. Anschließend erfolgt ein Audit, das beim Kunden stattfindet. Dort wird die Infrastruktur, die formalen Voraussetzungen des Trägers, das Verfahren und notwendige Unterlagen geprüft. Ist dies erfolgreich geschehen, so findet die Trägerzulassung statt. Jährliche Wiederholungsaudits werden angesetzt, die nach der Zulassung vor Ort durchgeführt werden.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Zulassung, Kostenzustimmung, Beirat und B-DKS auch weitere nützliche Hintergrundinformationen sowie einen Kurzfilm zum Zulassungsverfahren. Klicken Sie den Link an.
Die Kosten für die Maßnahmenzulassung sind von drei Faktoren abhängig:
Eine Maßnahmenzulassung ist immer dann notwendig, wenn die anzubietende Maßnahme über einen Vermittlungs- oder Bildungsgutschein abgerechnet werden. Bei Ausschreibungsverfahren ist sie dagegen nicht notwendig.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.