Bereich Nachhaltigkeit
TÜV NORD CERT prüft unabhängig die Angaben für Herkunftsnachweise, sodass Strom aus erneuerbaren Quellen korrekt registriert und zugeordnet werden kann.
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Das Umweltbundesamt führt ein elektronisches Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Umweltgutachter der TÜV NORD CERT Prüf- und Umweltgutachtergesellschaft mbH bestätigen dabei die Richtigkeit der Angaben zur Anlagenregistrierung und prüfen die Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen, die in der Durchführungsverordnung vorgegeben sind. In diesen Anwendungsfällen können wir Ihnen unsere Dienstleistung anbieten:
Anlagenregistrierung (> 100 kW):
Ausstellung von Herkunftsnachweisen:
Der Herkunftsnachweis für Ökostrom richtet sich an Betreiber:innen von Erneuerbare-Energieanlagen (EE-Anlagen), deren erzeugter Strom nicht durch die EEG-Umlage vergütet wird. Besonders relevant ist der Herkunftsnachweis für Energieversorger:innen und Stromanbieter:innen, die den produzierten Strom als Ökostrom kennzeichnen und vermarkten möchten.
Die Ausstellung von Herkunftsnachweisen durch eine Umweltgutachterorganisation bietet Betreibern von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien neue Marktchancen. Es ermöglicht den Zugang zu neuen Kundengruppen und Märkten, die Wert auf nachhaltige Energie legen. Dabei können Betreiber durch den Verkauf der Herkunftsnachweise zusätzliche Erlöse erzielen. Eine Umweltgutachterorganisation unterstützt sie dabei, diese Potenziale optimal auszuschöpfen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Herkunftsnachweise sind eine Registrierung der Anlage beim Umweltbundesamt sowie Bestätigungen einer anerkannten Stelle wie der TÜV NORD CERT Prüf- und Umweltgutachtergesellschaft mbH. Die Art der Anlage entscheidet darüber, was es im Einzelnen zu bestätigen gilt – beispielsweise Strommengen und Wirkungsgradfaktoren oder eine spezielle Anlagenqualität. Dafür finden eine Begehung und eine Dokumentenprüfung statt.
Herkunftsnachweise können für Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse ausgestellt werden, wenn weder eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz noch eine Marktprämie gewährt wird. So erfüllt der jeweilige Stromproduzent die gesetzlichen Vorgaben und schafft die Grundlage, um seinen Strom erfolgreich zu vermarkten.
Die Herkunftsnachweise werden von der TÜV NORD CERT Prüf- und Umweltgutachtergesellschaft mbH ausgestellt, da diese als anerkannte Stelle gilt.
Die TÜV NORD CERT Prüf- und Umweltgutachtergesellschaft mbH ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Begutachtungsdienstleistungen. Unsere Umweltgutachter verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Umweltgutachter begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.