Stichtag 20. Januar 2027
Die Maschinenverordnung ersetzt die bestehende Maschinenrichtlinie
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Wirtschaftsakteuren (bspw. Inverkehrbringern, Herstellern, Betreibern, Bevollmächtigten, Händlern und Importeuren) wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 vertraut zu machen.
TÜV NORD unterstützt Sie gerne bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß den Anforderungen der Maschinenverordnung (MVO).
Die fortschreitende Entwicklung im Bereich Maschinen und Automatisierung machten eine Überarbeitung der bis jetzt noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die Maschinenverordnung 2023/1230 stellt insbesondere neue Anforderungen zum Schutz vor Angriffen von außen (Cybersicherheit) und für autonome Systeme, wie KI-Systeme (künstliche Intelligenz), auf.
Damit wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zuverlässig erfüllt sind, dürfen Anlagen, Maschinen und Sicherheitsbauteile nur dann in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorgaben der Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen.

Vorteile im Wettbewerb sichern sich Unternehmen, die mit einer unabhängigen Prüfung durch neutrale Experten ihr freiwilliges Engagement für mehr Sicherheit dokumentieren: So stärkt beispielsweise ein Baumusterzertifikat von TÜV NORD das Vertrauen in ein Produkt und hebt es von konkurrierenden Erzeugnissen ab.
Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten für alle Themen rund um die Maschinenverordnung zur Seite. In praxisnahen Informationsveranstaltungen verdeutlichen wir Ihnen zudem die wesentlichen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie die neuen Anforderungen zur Cybersicherheit.
Ergänzende Prüfdienstleistungen:
Im Seminar der TÜV NORD Akademie erfahren Sie, was der Wechsel von der Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenprodukteverordnung konkret für Ihre Praxis bedeutet – inklusive Cybersecurity und KI.
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