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Führerschein

Motorradführerschein

Die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM regeln das Fahren verschiedener Krafträder und dreirädriger Fahrzeuge. Sie unterscheiden sich nach Leistung, Hubraum und Mindestalter.

Motorradfahrer bei der Fahrprüfung mit einem Prüfingenieur im Hintergrund

Klasse A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Klasse A auf einen Blick

Mindestalter:24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen:Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung:Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss:Klassen A2, A1 und AM
Hinweise:Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A1 auf einen Blick

Mindestalter:16 Jahre
Voraussetzungen:Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung:Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss:Klasse AM
Hinweise:-

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Klasse A2 auf einen Blick

Mindestalter:18 Jahre
Voraussetzungen:Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung:Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss:Klasse A1 und M
Hinweise:Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Klasse AM auf einen Blick

Mindestalter:15 Jahre
Auflage:Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Befristung:Klasse AM ist unbefristet gültig.
Einschluss:-
Hinweise:-

Kosten für den Führerschein

Die Gesamtkosten variieren, da Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen können. Bei TÜV NORD sind die Prüfungsgebühren hingegen durch die Gebührenordnung klar geregelt. So haben Sie Planungssicherheit.

Das solltest du wissen

Häufig gestellte Fragen zum Motorradführerschein

In Deutschland gibt es die Klassen A1, A2 und A für Motorräder sowie die Erweiterung B196 für 125er-Leichtkrafträder. Die Klassen unterscheiden sich vor allem nach Leistung, Mindestalter und Aufstiegsmöglichkeiten.

Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Verhältnis von 0,1 kW/kg fahren. Die Ausbildung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

  • A1 ist der Einstieg für 125er Motorräder.
  • A2 erlaubt Motorräder bis 35 kW (48 PS).
  • A ist die unbegrenzte Motorradklasse für alle Krafträder.

Der wichtigste Unterschied liegt in Leistung, Alter und der Möglichkeit zum Stufenaufstieg.

Der Motorradführerschein ist ein sogenannter Stufenführerschein.
Nach mindestens 2 Jahren Besitz kannst du jeweils in die nächsthöhere Klasse aufsteigen:

  • A1 → A2: praktische Prüfung
  • A2 → A: praktische Prüfung

Eine komplette neue Theorieprüfung ist beim Aufstieg in der Regel nicht erforderlich.

  • A1: ab 16 Jahren
  • A2: ab 18 Jahren
  • A (Direkteinstieg): ab 24 Jahren
  • A mit Vorbesitz A2: ab 20 Jahren möglich

B196 ist eine Erweiterung des Autoführerscheins (Klasse B). Damit darfst du 125er Motorräder fahren, ohne eine vollständige A1-Prüfung abzulegen.

Wichtig:

  • keine Prüfung erforderlich
  • nur in Deutschland gültig
  • kein direkter Aufstieg in A-Klassen möglich
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