Führerschein
Die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM regeln das Fahren verschiedener Krafträder und dreirädriger Fahrzeuge. Sie unterscheiden sich nach Leistung, Hubraum und Mindestalter.

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
| Mindestalter: | 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) |
| Voraussetzungen: | Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt |
| Befristung: | Klasse A ist unbefristet gültig |
| Einschluss: | Klassen A2, A1 und AM |
| Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) |
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
| Befristung: | Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Klasse AM |
| Hinweise: | - |
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
| Befristung: | Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Klasse A1 und M |
| Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen. |
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kleinkrafträder
| Mindestalter: | 15 Jahre |
| Auflage: | Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. |
| Befristung: | Klasse AM ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | - |
| Hinweise: | - |
Die Gesamtkosten variieren, da Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen können. Bei TÜV NORD sind die Prüfungsgebühren hingegen durch die Gebührenordnung klar geregelt. So haben Sie Planungssicherheit.
In Deutschland gibt es die Klassen A1, A2 und A für Motorräder sowie die Erweiterung B196 für 125er-Leichtkrafträder. Die Klassen unterscheiden sich vor allem nach Leistung, Mindestalter und Aufstiegsmöglichkeiten.
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Verhältnis von 0,1 kW/kg fahren. Die Ausbildung ist bereits ab 16 Jahren möglich.
Der wichtigste Unterschied liegt in Leistung, Alter und der Möglichkeit zum Stufenaufstieg.
Der Motorradführerschein ist ein sogenannter Stufenführerschein.
Nach mindestens 2 Jahren Besitz kannst du jeweils in die nächsthöhere Klasse aufsteigen:
Eine komplette neue Theorieprüfung ist beim Aufstieg in der Regel nicht erforderlich.
B196 ist eine Erweiterung des Autoführerscheins (Klasse B). Damit darfst du 125er Motorräder fahren, ohne eine vollständige A1-Prüfung abzulegen.
Wichtig: