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Cybersicherheit für überwachungsbedürftige Anlagen

TÜV NORD unterstützt Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen im Bereich der industriellen Cybersicherheit und begleitet sie beim Schutz ihrer Automatisierungssysteme vor Cyberbedrohungen.

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Ein Frau mit einem Laptop in den Händen steht in einem Rechenzentrum. Sie schaut auf den Bildschirm des Laptops.

Industrielle Cybersicherheit

Zum Schutz Ihrer Anlagen vor Cyberbedrohungen

Jede Anlage, die auf digitalen Automatisierungsprozessen basiert, ist naturgemäß Cyberrisiken ausgesetzt.  Einige dieser Bedrohungen erscheinen offensichtlich, andere können erst durch detaillierte Risikobeurteilungen identifiziert werden. Zudem nehmen diverse Faktoren individuellen Einfluss auf die Sicherheit Ihrer Anlage.

Ungeschützten Systemen drohen bei Angriffen oder Kompromittierungen enorme Folgen. Schützen Sie Ihre Anlage daher vor digitalen Bedrohungen. TÜV NORD unterstützt Sie bei der Suche nach der richtigen Herangehensweise und prüft Ihre Systeme.

Cybersicherheit für überwachungsbedürftige Anlagen

Für wen gilt die Technische Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1?

Eine steigende Bedrohungslage in Verbindung mit Automatisierungstechnik, die nicht oder nicht ausreichend gegen Cyberbedrohungen geschützt ist, stellt ein erhebliches Risiko dar.

Das gilt insbesondere für überwachungsbedürftige Anlagen. 
Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert, indem er mit der Technischen Regel zur Betriebssicherheit 1115 Teil 1 (TRBS 1115-1) eine Anleitung zum Schutz vor Cyberrisiken geschaffen hat, die von Betreibern verbindlich anzuwenden ist. Die vollständige TRBS 1115-1 können Sie unter folgendem Link kostenlos herunterladen:


BAuA - Regelwerk - TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist TÜV NORD ebenso wie befähigte Personen verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen der TRBS 1115-1 im Rahmen von erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen an Aufzugsanlagen, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie bei Prüfungen zur Erlaubnis nach § 18 Abs. 3 BetrSichV zu überprüfen.

TÜV NORD hat die Inhalte der TRBS 1115-1 für Sie vereinfacht und komprimiert zusammengefasst:

TRBS 1115-1 in einfacher Sprache

Unsere Leistungen

Cybersicherheit im Kontext von Explosionsschutz sowie Dampf- und Druckanlagen

Sie möchten Ihre Anlagen vor Cyberbedrohungen schützen und somit regelkonform betreiben?

TÜV NORD unterstützt Sie unabhängig vom Reifegrad Ihrer aktuellen Cybersicherheit mit einem breiten Portfolio an Dienstleistungen:

Sie haben grundlegende Fragen zu Betrachtungsumfang und Herangehensweise, um einen Einstieg in das Thema zu finden? Gerne helfen unsere Experten Ihnen, diesen Einstieg durch Erläuterungen direkt an Ihrer individuellen Anlage zu erleichtern.

Als zugelassene Überwachungsstelle steht das Prüfwesen für uns an oberster Stelle. Wir prüfen Ihre Anlage gerne gegen die Anforderungen der TRBS 1115-1 und fertigen Ihnen einen offiziellen Prüfbericht zum Stand der industriellen Cybersicherheit Ihrer Anlage gemäß den Anforderungen der TRBS 1115-1 an. Mit diesem Prüfbericht zur industriellen Cybersicherheit können Sie jedem Anlagenprüfer die Einhaltung der Technischen Regel belegen und so einen Mangel im Anlagenprüfbericht vermeiden bzw. beheben.

Die Bewertung von Risiken, die sich aus Cyberbedrohungen für Ihre Anlagen ergeben, ist ein bewährter Ansatz zur Ermittlung des Schutzbedarfs Ihrer industriellen Systeme. Mithilfe eines von uns entwickelten Tools moderieren und dokumentieren wir gemeinsam mit Ihnen die Risikoanalyse Ihrer Anlage. Die Ergebnisse dieser Analyse ermöglichen eine fundierte Bewertung bestehender Schutzmaßnahmen und dienen als Grundlage zur Identifikation und Ableitung weiterer erforderlicher Maßnahmen.

Ihre Verantwortung ist die Planung oder Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen? Sie wollen regelkonform und kostenbewusst auf die steigenden Cyberrisiken reagieren? Dann fragen Sie sich vielleicht, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind. TÜV NORD unterstützt Sie gerne mit einer fundierten Risikobeurteilung.

Nützliche Hilfestellungen

Hilfsmittel zum Umgang mit dem Thema Cybersicherheit für Betreiber

Durch die Verwendung unseres Ablaufdiagramms können Sie zunächst feststellen, ob Cybersicherheit für Ihre überwachungsbedürftige Anlage überhaupt prüfungsrelevant ist.

Im weiteren Verlauf können Sie für kleinere und wenig komplexe Anlagen mit dem Cybersicherheitsdokument die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Thema Cyberbedrohungen für überwachungsbedürftige Anlagen einfach und übersichtlich dokumentieren. So unterstützen Sie einen reibungslosen Prüfablauf Ihrer Anlage.

Holen Sie sich hier das kostenfreie Ablaufdiagramm. Einfach ausfüllen und vor Ort ablegen. Damit kommen sie Ihrer Betreiberverantwortung nach.

Hier Ablaufdiagramm herunterladen

Holen Sie sich hier das kostenfreie Cybersicherheitsdokument

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Aufzüge

Bewertung der Cybersicherheit an Aufzugsanlagen

Checkliste Cybersicherheit für Aufzüge

Als Betreiber von Aufzugsanlagen müssen Sie die Gefahren durch Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten. Gern stellen wir Ihnen kostenfrei eine Hilfestellung mit Beispiel zur Bewertung der Cybersicherheit Ihrer Aufzugsanlagen zur Verfügung.

Holen Sie sich hier die kostenfreie Checkliste. Einfach ausfüllen und vor Ort ablegen! Damit kommen sie Ihrer Betreiberverantwortung nach.

Kostenfreie Checkliste herunterladen

Gefahrenanalyse Ihres Aufzuges

Arbeitgeber oder Betreiber von Aufzügen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage zu erstellen. Wir unterstützen mit der Gefahrenanalyse bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung - schnell und einfach.

Mehr zur Gefahrenanalyse erfahren
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Sie haben Fragen zum Thema Cybersicherheit in überwachungsbedürftigen Anlagen?

Wie kann TÜV NORD Ihnen behilflich sein?

Ihre Verantwortung ist die Planung oder Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen? Sie wollen regelkonform und kostenbewusst auf die steigenden Cyberrisiken reagieren? Dann fragen Sie sich vielleicht, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns gemeinsam über Ihre aktuellen Herausforderungen sprechen. So gewinnen Sie schnell und unabhängig einen Überblick über den Status ihrer Cybersicherheit. Überprüfen Sie auf diese Weise, welche Anforderungen bereits erfüllt sind und wo weitere administrative oder technische Maßnahmen erforderlich sind.

TÜV NORD ist ein anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsleistungen. Unsere Prüfer verfügen über fundiertes Wissen zur funktionalen Sicherheit von Automatisierungseinrichtungen und sind in Bezug auf die aktuell geltenden Security Anforderungen geschult. Hierdurch ist eine umfassende Validierung gewährleistet. Der Vorteil liegt auf der Hand: unsere Sachverständigen begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens. Der Ergebnisbericht liefert Ihnen ein objektives und wertvolles Feedback zur Umsetzung der Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen.

FAQ Häufige Fragen/ Begriffe einfach erklärt

Häufige Fragen und Begriffe zur Cybersicherheit für überwachungsbedürftige Anlagen

Cybersicherheit ist das Vorhandensein des erforderlichen Schutzes von schutzbedürftigen OT-Einrichtungen vor Cyberbedrohungen, soweit deren Informationstechnik durch Cyberbedrohungen kompromittiert werden kann und sie dem Schutz von Beschäftigten und anderen Personen im Gefahrenbereich dienen.

Maßnahmen der Cybersicherheit (CS-Maßnahmen) sind Maßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen.

OT kann verschiedene Bedeutungen haben, aber im Zusammenhang mit Technologie steht es normalerweise für "Operations-Technologie", was die Hardware, Software und Prozesse umfasst, die für die Überwachung und Steuerung von industriellen Systemen und Anlagen verwendet werden. Es wird auch oft als Gegensatz zu "Informationstechnologie" (IT) verwendet, die sich eher auf die Verarbeitung und Verwaltung von Daten und Informationen konzentriert.

MSR-Einrichtungen sind Einrichtungen, die dem Messen physikalischer Größen und dem auf dieser Grundlage erfolgenden Regeln oder Steuern von Arbeitsmitteln dienen. MSR-Einrichtungen können betrieblichen und/oder sicherheitstechnischen Zwecken dienen.

Hinweis: In anderen Regelwerken werden MSR-Einrichtungen auch als PLT- oder PLS-Einrichtungen bezeichnet.

Schutzbedürftige OT-Einrichtungen ist der Sammelbegriff für

  • sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen von überwachungsbedürftigen Anlagen (Zone A gemäß Namur NA 163),
  • nicht sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen (z. B. PLT-Betriebseinrichtungen), bei denen durch die Kompromittierung ihrer Funktion, auch unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen, eine relevante Gefährdung von Beschäftigten und anderen Personen im Gefahrenbereich verursacht werden kann (innerhalb oder außerhalb der Zone B gemäß EmpfBS 1115)
  • die Sicherheit relevanter Einrichtungen, die keine MSR-Einrichtungen sind (z. B. Notrufeinrichtungen, Notbefehlseinrichtungen), im Folgenden autarke Sicherheitseinrichtungen genannt,

die durch Cyberbedrohungen kompromittiert und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können (Angriffsziele).

Die Umgebung sind IT/OT-Komponenten und Systeme, die weder direkt noch indirekt der schutzbedürftigen OT-Einrichtung zuzuordnen sind, aber mit dieser in Verbindung stehen (z. B. Betriebsdateninformationssystem, Visualisierung des Sicherheitsfunktion-Zustands, Service-IT für z. B. Patchmanagement, Domain Control und Virenschutz, Internet) und daher als Angriffswege dienen können.

Cyberbedrohung ist die intendierte Bedrohung der datentechnischen Integrität von überwachungsbedürftigen Anlagen, einschließlich der Verfügbarkeit ihrer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen mit Methoden und Werkzeugen der Informationstechnik.

Sicherheitseinrichtungen sind gemäß TRBS 1201 Einrichtungen zur Verhinderung von unzulässigen oder instabilen Betriebszuständen von Arbeitsmitteln. Dazu können auch MSR-Einrichtungen zählen.

Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen sind gemäß TRBS 1201 Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen an Arbeitsmitteln inkl. überwachungsbedürftigen Anlagen, die deren sicherer Verwendung dienen. Sie bestehen aus Sensor-, Aktor- und Logikeinheiten sowie zugehörigen Verbindungseinrichtungen und unterliegen üblicherweise auch Anforderungen an ihre funktionale Sicherheit.

Kompromittierung ist der unberechtigte datentechnische Zugriff auf eine schutzbedürftige OT-Einrichtung mit dem Ziel der Manipulation der Funktion.

Als schutzbedürftige Systeme werden die schutzbedürftige OT-Einrichtung und der Teil ihrer Umgebung bezeichnet, für die CS-Maßnahmen erforderlich sind.

Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems

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