Die TÜV NORD GROUP ermöglicht ihren Geschäfts- und Privatkunden im Rahmen einer sicheren E-Mail-Kommunikation, Nachrichten an Empfänger der TÜV NORD GROUP verschlüsselt und signiert zu übermitteln.
Hierzu betreibt die TÜV NORD GROUP eine Applikationsumgebung, die es unter Anwendung von Public-Key-Technologie ermöglicht, allen E-Mail-Teilnehmern der TÜV NORD GROUP verschlüsselte und signierte Nachrichten zukommen zu lassen. (Über das Verfahren für den Empfang verschlüsselter Nachrichten vom TÜV NORD werden Sie vom Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin gesondert unterrichtet.)
Die TÜV NORD GROUP betreibt eine interne Public Key Infrastruktur. Zertifikate, die von der TUEV NORD Public Key Infrastruktur ("TUEV NORD PKI") erstellt werden, entsprechen dem X.509 v.3 Standard ("TUEV NORD Zertifikate"). Die TÜV NORD GROUP stellt ihren Mitarbeitern mittels dieser Infrastruktur personenbezogene Zertifikate aus, welche für die sichere E-Mail-Kommunikation eingesetzt werden. Bei Bedarf werden auch Funktionspostfächer* mit Zertifikaten ausgestattet. Diese Zertifikate beinhalten den öffentlichen Schlüssel des Empfängers.
Öffentliches Zertifikatsverzeichnis
Um den Mitarbeitern oder einem Funktionspostfach* der TÜV NORD GROUP eine E-Mail verschlüsselt senden zu können, wird Ihnen das notwendige Zertifikat mit dem „Öffentlichen Schlüssel" des Empfängers über einen Zustellungsmechanismus per E-Mail bereit gestellt. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgende Anleitung. Anfordern eines öffentlichen Schlüssels
Anfordern eines öffentlichen Schlüssels
Zur Überprüfung der Gültigkeit von persönlichen TÜV NORD Zertifikaten stellen wir Ihnen hier die Zertifikate der TÜV NORD Zertifizierungsinstanzen („Certification Authorities, CA(s“) und die jeweiligen Zertifikatssperrlisten („Certification Revocation Lists, CRL(s)“) zum Download bereit.
Die TÜV NORD GROUP stellt folgende Zertifikate der TÜV NORD Zertifizierungsinstanzen zum Download bereit:
*Bei Funktionspostfächern oder auch Gruppenmailboxen handelt es sich um nicht-personifizierte Postfächer, die einer berechtigten Arbeitsgruppe den gemeinsamen Zugriff wie das Lesen und Senden von E-Mails mit einer einheitlichen Adresse (z.B. support@tuev-nord.de) erlaubt. Die Einrichtung eines Funktionspostfaches wird über den IT-Beauftragten der Gesellschaft veranlasst und von der zentralen IT-Administration genehmigt.