Betreiberpflichten und Kalibrierung: Was ändert sich für Sie?

Um einen sicheren Betrieb Ihres Autohauses oder Ihrer Werkstatt zu gewährleisten, unterliegen viele eingesetzte Einrichtungen und Geräte einer regelmäßigen, amtlichen Prüfpflicht und Kalibrierung. Im Interview mit Dietmar Müller (Leiter Betreiberpflichtenmanagement TÜV NORD Mobilität) und Dr. Malte Sommer (Leiter Kalibrierlabor TÜV NORD Mobilität) erfahren Sie aktuelle Neuerungen, die Sie als Unternehmer*in erfüllen müssen und welche Fristen zu beachten sind.


Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Bekannt ist: Die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung beinhaltet viele sicherheits- und gesundheitsrelevante Themen für Ihre Mitarbeitenden. Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Arbeitsplätze muss die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemäß ASiG inkl. Dokumentation erfüllen. Zusätzlich erkennen Sie arbeitsbedingte Erkrankungen, verbessern die Produktivität und reduzieren Ausfallzeiten.

Neu ist: Mit der Corona-Pandemie treten in sehr engen Zeitabständen ständig neue Regelungen in Kraft. Diese sind, dank des Föderalismus, in vielen Kommunen, Kreisen und Bundesländern teilweise deutlich unterschiedlich. Gerade für über Bundesländergrenzen hinaus agierende Autohausgruppen ist ein zentrales Maßnahmenmanagement sehr schwierig geworden. Die Experten des TÜV NORD unterstützen und beraten Sie gern zu allen Neuerungen und helfen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden in der Umsetzung von vorgegebenen und empfohlenen Maßnahmen. Gerade die Umsetzung für das aktuelle Angebot an Ihre Mitarbeitenden hinsichtlich Corona-Schnelltests sollte gut vorbereitet und mittels richtiger Unterweisung in der Durchführung klappen.

Prüfmittel

Bekannt ist: Das A und O für Ihren Erfolg sind einwandfreie Prüfmittel. Mit unseren Überprüfungen können Sie sich auf die Einsatzfähigkeit und Genauigkeit Ihrer Werkzeuge verlassen und vermindern so das Haftungsrisiko. Sie benötigen für den Einsatz im amtlichen Untersuchungsbereich eine akkreditierte Kalibrierung eines entsprechenden Kalibrierlabors. Zusätzlich gilt die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (UVV).

Neu ist: Diese Forderung für akkreditierte Kalibrierungen gilt seit dem 01.01.2021 nun auch für alle Prüfmittel, die in Ihren Werkstätten für die Sicherheitsprüfungen an Lkw und KOM eingesetzt werden. Da hinsichtlich der einzuhaltenden Genauigkeiten und Messunsicherheiten viele Sachverhalte zu berücksichtigen sind, kann Sie hier auch der TÜV NORD bei der Auswahl von Kalibrierdienstleistungen unterstützen.

Interesse an unserer Betreiberpflichten-Broschüre? Hier geht es zum Download.

Kalibrierung

Bekannt ist: Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in Werkstätten ist die regelmäßige, amtliche Kalibrierung aller Prüf- und Messmittel, wie zum Beispiel Bremsenprüfstände und Scheinwerfereinstellplätze. Mit der Zuverlässigkeit, Einsatzfähigkeit und Genauigkeit Ihrer Werkzeuge vermindern Sie Ihr Haftungsrisiko.

Neu ist: Alle Kalibrierungen müssen akkreditiert durchgeführt werden, also „DAkkS-konform“. Darauf sollte am besten schon bei der Beauftragung geachtet werden. Man erkennt es spätestens am DAkkS-Symbol auf dem Kalibrierschein. Seit dem 01.01.2021 gilt für unveränderte Scheinwerfereinstellprüfsysteme, die bereits eine Kalibrierung nach der „alten“ Richtlinie von 2014 erhalten haben, ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2034. Diese Systeme dürfen weiterhin nach dem „alten“ Verfahren kalibriert werden. Neue und geänderte Systeme müssen nach dem neuen „Stichmaßverfahren“ kalibriert werden, bei dem sich die Anforderungen geändert haben. Besonders kritisch sind technische Einbauten (wie z.B. Radfreiheber, Bremsprüfstände, o.ä.), die sich innerhalb der Fahrzeugaufstellfläche befinden und durch die die Ebenheitsanforderung nicht gegeben ist.

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