Gewässerschutz

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG

Erwerb der Fachkunde nach § 65 WHG

Seminar-Nr.: 40351101

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Der Nutzen im Überblick

In unserer Ausbildung für Gewässerschutzbeauftragte erlangen Sie die Fachkunde zur bzw. zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Rechte, Aufgaben und Pflichten von Gewässerschutzbeauftragten.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen relevante wasserrechtliche Vorschriften. Sie erhalten alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Als Gewässerschutzbeauftragte bzw. -beauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. So tragen Sie dazu bei, die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.

Der Lehrgang entspricht den Anforderungen des § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Umsetzung der Aufgaben gemäß § 65 WHG. Ideal für alle, die eine Ausbildung zur bzw. zum Gewässerschutzbeauftragten absolvieren und anschließend rechtskonform bestellt werden sollen.

Seminarinhalt

Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften

Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten

Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter

Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht

Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung

Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten

Bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte sowie verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen.

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

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22.07.2026 - 24.07.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

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Frankfurt am Main

Deutsch

noch Plätze verfügbar

12.08.2026 - 14.08.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Hannover

Deutsch

noch Plätze verfügbar

17.08.2026 - 19.08.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Essen

Deutsch

noch Plätze verfügbar

14.09.2026 - 16.09.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Bremen

Deutsch

noch Plätze verfügbar

07.10.2026 - 09.10.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Dresden

Deutsch

noch Plätze verfügbar

13.10.2026 - 15.10.2026

08:30 - 16:00 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Hamburg

Deutsch

noch Plätze verfügbar

04.11.2026 - 06.11.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Rostock

Deutsch

noch Plätze verfügbar

17.11.2026 - 19.11.2026

09:00 - 16:30 Uhr

1.761,20 € inkl. USt

1.480,00 € zzgl. USt

Halle/Saale

Deutsch

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