TÜV NORD Transfer ist Träger von Transfergesellschaften. Wir unterstützen bundesweit Mitarbeitende bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven. Wir fördern und qualifizieren Mitarbeitende mit dem Ziel, sie in neue Arbeitsplätze zu vermitteln.

Nicht nur das Einschalten einer Transfergesellschaft, sondern auch der Einsatz von flexiblen Transferinstrumenten kann dabei helfen, schwierige unternehmerische Umbruchsituationen zu meistern.
Vom ersten Beratungsgespräch über die Erstellung des Transfer-Sozialplans und die betriebsinterne Kommunikation bis zum Start der Transfergesellschaft – um einen optimalen Ablauf zu garantieren, sind viele Schritte notwendig. Ihre Ansprechpartner bei TÜV NORD Transfer und den Agenturen für Arbeit lassen Sie damit nicht allein.
Welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Begleitend zu dem Beratungs- und Vermittlungsprozess übernimmt TÜV NORD Transfer alle Verwaltungsaufgaben für Ihre Transfergesellschaft. Dies umfasst die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie von Zuschüssen für Qualifizierungen. Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Vertragsgestaltung im Vorfeld derTransfergesellschaft. Zu unseren Leistungen vor Beginn zählt auch die Erstellung einer Personalkostenkalkulation. Weiterhin erbringen wir alle Leistungen für eine umfassende Personalbetreuung für Ihre Mitarbeiter in der Transfergesellschaft.
Wir kennen den Arbeitsmarkt mit seinen speziellen Anforderungen, seinen Wechselwirkungen und Trends. Wir sind in der Lage, Tendenzen frühzeitig zu erkennen, sie zu nutzen und gezielt zu handeln. Die Vielfalt steckt in unserem Team – unsere Mitarbeiter verfügen über sehr viel Erfahrung im Umgang mit Menschen in schwierigen beruflichen und persönlichen Situationen und haben umfangreiche Branchenerfahrung in Industrie, Wirtschaft oder Verwaltung.
Im Vorfeld der Entscheidung für den sozialverträglichen Personalabbau berät Sie der Projektleiter zur Einrichtung Ihrer unternehmensspezifischen Transfergesellschaft. Dabei fließen die Belange des Betriebsrates und die Anforderungen der Agentur für Arbeit mit ein. Durch kleine Beratungsschlüssel, umfangreiche Infoveranstaltungen und Einzelgespräche tun wir alles, um Ihre Mitarbeiter optimal zu betreuen.
Wir vermitteln Ihre Mitarbeiter zeitnah und nachhaltig von Arbeit in Arbeit. Dazu arbeiten wir eng mit verschiedenen Unternehmensnetzwerken, Institutionen und der öffentlichen Hand zusammen. Als Tochterunternehmen von TÜV NORD Akademie profitieren wir von mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Prozessqualität. Diese beruht auf einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:20015. Durch die Trägerzertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gewährleisten wir einen hohen Standard.
Der Abbau von Personal ist immer ein schwieriger Prozess und kann verschiedene Gründe haben. Um den Trennungsprozess fair, transparent und sozialverträglich zu gestalten, gibt es verschiedene Wege, z.B. den der Transferagentur oder den der Transfergesellschaft. Wir beraten Sie ausführlich dazu, welcher Weg und welche Instrumente für Ihre unternehmerische Situation die geeignetsten sind.
Als wichtiges Arbeitsmarktinstrument kommen Transfergesellschaften dann ins Spiel, wenn Unternehmen vor einemgrößeren Personalabbau stehen. Um zu verhindern, dass Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen, bieten Transfergesellschaften die Möglichkeit der beruflichen Neuorientierung bei weiterhin gesichertem Einkommen.
Transfergesellschaften führen den ursprünglichen Zweck des Betriebes nicht fort; Arbeitsinhalt sind allein Coaching, Qualifizierung und Jobsuche. Dazu wird ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem Unternehmen, dem ausscheidenden Mitarbeiter und der Transfergesellschaft geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter sowie das befristete Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und der Transfergesellschaft.
Ziel dieses maximal zwölfmonatigen Beschäftigungsverhältnisses ist es, die ehemaligen Mitarbeiter nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Unternehmen können sich um nationale und internationale Fördermittel bemühen, allen voran der Europäische Globalisierungsfond (EGF) und der Europäische Sozialfond (ESF). Für die Beantragung und vor allem die Umsetzung von Maßnahmen mit diesen Fördermitteln sind umfassende Kenntnisse der aktuellen Förderperioden, Regularien der Einreichung sowie des nationalen und internationalen Vergaberechtes notwendig.
Nicht jedes Fördermittel eignet sich für alle Belange. Unsere Experten im Vergaberecht und die Profis der Praxis beraten Sie. Auch andere Förderinstrumente, wie z.B. das Qualifizierungschancengesetz, können sich für Ihre Bedarfe anbieten.
Bei einer Transferagentur verbleiben die vom Stellenabbau betroffenen Kolleginnen und Kollegen zunächst Angestellte des Unternehmens. So kann beispielsweise die Kündigungsfrist genutzt werden, um die Mitarbeitenden bestmöglich auf den bevorstehenden Arbeitsplatzwechsel vorzubereiten. Dafür werden sie z.B. vom Arbeitgeber freigestellt, um die begleitende Beratungsleistung der Transferagentur wahrzunehmen. In vielen Fällen ist die Transferagentur der Transfergesellschaft vorgeschaltet.
