Arbeitssicherheit & -schutz
Erfahren Sie, welche Rollen im Arbeitsschutz wichtig sind, welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte übernehmen und wie die Zusammenarbeit im Betrieb funktioniert.

Laut einer GDA-Umfrage zeigen insbesondere mittlere und größere Unternehmen Fortschritte bei der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Viele kleinere Betriebe stehen jedoch weiterhin vor Herausforderungen, da häufig die personellen und zeitlichen Ressourcen für die konsequente Umsetzung fehlen.
Thomas Feldmeier, beratender Sicherheitsingenieur, Baustellenkoordinator und Brandschutzbeauftragter bei SFK INGENIEURE, erklärt im Interview, wie Gefährdungsbeurteilungen, Regelwerke und Leitfäden Betriebe im Arbeitsschutz unterstützen und welche Rolle Sicherheitsbeauftragte dabei spielen.
Für Thomas Feldmeier dient der Arbeitsschutz dazu, Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Arbeitgeber:innen sind zudem aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Darüber hinaus sieht der Experte einen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz und Produktivität: „Nur wer unter sicheren Bedingungen arbeitet, kann seine Aufgaben konzentriert und mit hoher Qualität ausführen. Das gewinnt auch für viele Bewerber:innen zunehmend an Bedeutung.“
Kritisch sieht der Experte rein theoretische Ansätze, die ohne ausreichende Kenntnis der betrieblichen Abläufe entwickelt werden. Arbeitsschutz müsse sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren und gemeinsam mit den Beschäftigten umgesetzt werden. Entscheidend sei dabei, Arbeitsschutz nicht auf einzelne Vorschriften oder Arbeitsmittel zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung bilde die Grundlage für einen ganzheitlichen Umgang mit Risiken. „Wenn ich Gefährdungen gemeinsam mit Fachleuten wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und Produktionsleiter:innen analysiere, lassen sich daraus effektive und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten“, erläutert Thomas Feldmeier.
Der Arbeitsschutz in Deutschland basiert allerdings auf einem vielschichtigen Regelwerk aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Diese Regelwerke bauen aufeinander auf und bieten Arbeitgeber:innen eine Orientierung für die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Die Grundlage bilden die staatlichen Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen, etwa die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Ergänzt werden diese durch technische Regeln wie die Arbeitsstättenregeln (ASR) oder die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen und beschreiben den Mindeststandard, den Unternehmen einhalten müssen.
Neben den staatlichen Vorgaben spielt das duale Arbeitsschutzsystem mit den Berufsgenossenschaften eine zentrale Rolle. Deren Regelwerk wird heute unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallsversicherung (DGUV) gebündelt. Die früher als Unfallverhütungsvorschriften bekannten Vorgaben wurden weitgehend vereinheitlicht. Zu den wichtigsten Regelwerken zählen die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die DGUV-Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Vorschriften, etwa zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel, zur Fahrzeugsicherheit oder zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln.
Die DGUV-Vorschrift 1 bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie beschreibt die wichtigsten Pflichten von Arbeitgeber:innen und Beschäftigten sowie die organisatorischen Anforderungen, mit denen Unfälle, Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten vermieden werden sollen. Sie ist relevant für alle Unternehmen und Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Relevante Inhalte:
Die DGUV-Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie legt fest, wie Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Arbeitsschutz eingebunden werden und welche Pflichten Arbeitgeber:innen erfüllen müssen. Sie ist relevant für Betriebe, die eine gesetzeskonforme arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen müssen.
Relevante Inhalte:
Darüber hinaus veröffentlichen die Berufsgenossenschaften DGUV-Regeln, Informationen, Grundsätze und Leitfäden zum Stand der Technik sowie zu bewährten Verfahren. Eigene Lösungen sind möglich, sofern sie ein vergleichbares Schutzniveau gewährleisten.
Mehr Anforderungen, mehr Verantwortung: Sicherheitsbeauftragte sind heute entscheidend für wirksame Prävention im Unternehmen. Jetzt kommt es darauf an, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu handeln.
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Damit Schutzmaßnahmen nicht nur auf dem Papier bestehen, müssen sie im Arbeitsalltag gelebt und kontinuierlich überprüft werden. Eine bedeutsame Rolle übernehmen die Sicherheitsbeauftragten. Sie sind nah am Arbeitsgeschehen, kennen die konkreten Herausforderungen in ihren Bereichen und fungieren als Bindeglied zwischen Beschäftigten, Führungskräften und den weiteren Akteur:innen des Arbeitsschutzes.
Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfolgen dasselbe Ziel, übernehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte des Betriebs, die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit von Arbeitgeber:innen bestellt werden, um den Arbeitsschutz im Arbeitsalltag zu unterstützen. „Sie sind Mitarbeitende, die ihre anderen Kolleg:innen tagtäglich sehen und sich in Rufweite befinden. Sie stellen damit wichtige Multiplikatoren dar, die direkt in den jeweiligen Bereichen die Abläufe aus eigener Erfahrung kennen und den Beschäftigten als Ansprechpartner:innen zur Verfügung stehen. Dadurch können sie Gefährdungen frühzeitig erkennen, auf Sicherheitsmängel hinweisen und zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren“, erklärt der Experte.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt dagegen eine beratende Expertenrolle ein. Sie unterstützt Arbeitgeber:innen bei der Organisation des Arbeitsschutzes, bewertet Risiken, entwickelt Schutzmaßnahmen und bringt fachliches Spezialwissen ein. Im Gegensatz zum Sicherheitsbeauftragten ist sie nicht unmittelbar in die täglichen Arbeitsprozesse eingebunden. Beide Funktionen ergänzen sich: Die Sicherheitsbeauftragten kennen die Praxis vor Ort, die Fachkräfte liefern die fachliche Expertise und unterstützen bei der Entwicklung geeigneter Lösungen.
Während früher bereits ab 20 Beschäftigten mindestens ein:e Sicherheitsbeauftragt:er bestellt werden musste, gilt die gesetzliche Verpflichtung seit 2026 grundsätzlich erst ab 50 Mitarbeitenden. Für Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten kann eine Bestellung dennoch erforderlich sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung besondere betriebliche Risiken aufzeigt. Gleiches gilt für die Frage, ob zwischen 50 und 250 Beschäftigten zusätzliche Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind.
Orientierung bieten insbesondere Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, für die nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben ist. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten mit Gefahrstoffen wie Schweißrauch, Lösungsmitteln oder bestimmten Stäuben, physikalische Belastungen durch dauerhaften Lärm, starke Vibrationen oder extreme Temperaturen sowie Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, etwa in Pflegeeinrichtungen, Laboratorien oder der Abwasserwirtschaft. Auch Branchen, die nach der DGUV-Vorschrift 2 als betreuungsintensiver eingestuft werden, können einen höheren Bedarf an Sicherheitsbeauftragten haben.
Mit zunehmender Betriebsgröße steigt in der Regel der Bedarf an entsprechender Unterstützung. Ab 250 Mitarbeitenden ist jedoch ebenfalls keine feste Anzahl mehr vorgeschrieben. Stattdessen richtet sich die Erfordernis weiterhin nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Gegebenheiten, etwa den vorhandenen Gefährdungen, der Arbeitsorganisation oder der räumlichen Struktur der Firma. Die konkrete Anzahl legt das Unternehmen im Rahmen dieser Bewertung selbst fest.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Arbeitgeber:innen und Führungskräfte bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes, übernehmen jedoch keine Unternehmenspflichten. Ihre Aufgabe besteht darin, Gefährdungen zu erkennen, auf Mängel hinzuweisen und Kolleg:innen für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu sensibilisieren.
Dabei verfügen sie weder über Weisungsbefugnisse noch über Sanktionsmöglichkeiten. „Sie sind nicht die Sicherheitspolizei und rennen nicht mit der Trillerpfeife umher oder verteilen rote Karten“, sagt Thomas Feldmeier. Vielmehr wirken sie durch ihre Nähe zum Arbeitsalltag, ihre Vorbildfunktion und den direkten Austausch mit den Beschäftigten. „Wo Menschen sind, passieren Fehler. Da ist es wichtig, in erster Linie zuzuhören“, erläutert der Experte. Gleichzeitig dienen sie als Bindeglied zwischen Belegschaft, Führungskräften, Fachkräften und Betriebsärzt:innen.
Zunächst sollte der Betrieb auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob und in welchem Umfang Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind.
Die Bestellung erfolgt durch die Arbeitgeber:innen. Sicherheitsbeauftragte sollten die betrieblichen Abläufe kennen, fachlich geeignet sein und die Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen können. Erforderlich sind außerdem Kommunikationsfähigkeit, Engagement und eine hohe Akzeptanz innerhalb der Belegschaft, da sie Kolleg:innen für sicheres Verhalten sensibilisieren und als Ansprechpersonen dienen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung mit festgelegter Dauer existiert zwar nicht, eine Qualifizierung gilt jedoch als unverzichtbar. Schulungen vermitteln unter anderem Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie zu Aufgaben und Grenzen der Funktion als Sicherheitsbeauftragte.
Die wichtigsten Ansprechpartner für Aus- und Fortbildungen sind die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallskassen. Sie bieten branchenspezifische Grund-, Aufbau- und Fortbildungsseminare an, die auf typische Risiken der jeweiligen Branche zugeschnitten sind. Ergänzend stehen Angebote privater Bildungsanbieter, beispielsweise von TÜV NORD, zur Verfügung.
Auch wenn keine gesetzliche Fortbildungspflicht besteht, empfehlen viele Berufsgenossenschaften und Unfallklassen regelmäßige Auffrischungen. Aufbau- und Fortbildungsseminare helfen dabei, das Fachwissen aktuell zu halten und auf neue Anforderungen oder besondere Gefährdungen im Betrieb einzugehen.
Häufige Fehler:
Ein häufiger Fehler besteht darin, Sicherheitsbeauftragte zwar zu bestellen, sie jedoch nicht ausreichend zu qualifizieren oder in die Arbeitsschutzorganisation einzubinden. Ohne das notwendige Wissen können sie ihre Aufgaben nur eingeschränkt wahrnehmen und ihr Potenzial für das Unternehmen bleibt ungenutzt.
Gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte leisten dagegen einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherheitskultur. Sie erkennen Risiken frühzeitig, fördern die Kommunikation zwischen Beschäftigten und Führungskräften und unterstützen die praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dadurch können Unfälle vermieden und Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert werden.
Auch für die Sicherheitsbeauftragten selbst bietet die Aufgabe Vorteile. Sie erhalten Einblicke in betriebliche Entscheidungsprozesse, erweitern ihre fachlichen und kommunikativen Kompetenzen und können die Gestaltung ihres Arbeitsumfelds aktiv mitbeeinflussen. „Wenn jemand Lust hat, betrieblich mitzugestalten, ist der Sicherheitsbeauftragte eigentlich ein super Instrument. Die Funktion ermöglicht es Beschäftigten, Verbesserungsvorschläge einzubringen, Kolleg:innen zu unterstützen und die Entwicklung des Unternehmens aktiv mitzugestalten.“
Die aktuell geplante Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird mit dem Ziel begründet, kleine und mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Thomas Feldmeier sieht diesen Ansatz jedoch kritisch. „Aus meiner Sicht setzen die geplanten Änderungen am falschen Hebel an, da Sicherheitsbeauftragte selbst nur einen geringen bürokratischen Aufwand verursachen und überwiegend praktische Unterstützungsarbeit leisten.“
Grundsätzlich begrüßt der Experte zwar den Ansatz, die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten stärker an den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten auszurichten und nicht ausschließlich an der Beschäftigtenzahl festzumachen. Gleichzeitig seien jedoch klare Kriterien erforderlich, anhand derer Betriebe im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung bestimmen können, wann und in welchem Umfang Sicherheitsbeauftragte notwendig sind. Diese seien aktuell nicht vorhanden.
Der Verbund für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) bezieht in seiner Stellungnahme vom 06. März 2026 eine ähnliche Position: „Der VDSI unterstützt grundsätzlich eine risikobasierte Ausrichtung im Arbeitsschutz. Damit eine Reform aber tatsächlich entlastet und das Schutzniveau hält, braucht es bundesweit einheitliche, rechtssichere Kriterien dafür, wann ‚besondere Gefährdungen‘ vorliegen.“
Ohne solche Leitlinien bestehe die Gefahr, dass bewährte Strukturen im Arbeitsschutz geschwächt würden. Die Arbeitsplätze würden dadurch nicht unmittelbar unsicherer, da Maschinen und Arbeitsmittel unverändert bleiben. Allerdings könnte das Risiko steigen, dass unsicheres Verhalten oder organisatorische Mängel später erkannt werden. Da ein Großteil der Arbeitsunfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sei, sieht Thomas Feldmeier hier ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial.
Hinzu komme, dass die positiven Effekte des Arbeitsschutzes oft erst sichtbar werden, wenn sie fehlten. „Arbeitsunfälle, Ausfallzeiten, Produktionsunterbrechungen oder langfristige gesundheitliche Folgen verursachen erhebliche direkte und indirekte Kosten. Diese lassen sich zwar nur schwer beziffern, können Unternehmen jedoch deutlich stärker belasten als die Qualifizierung und Einbindung von Sicherheitsbeauftragten.“
Regelwerke, Gefährdungsbeurteilungen und qualifizierte Ansprechpersonen bilden das Fundament eines wirksamen Arbeitsschutzes. Entscheidend ist jedoch, dass diese Instrumente nicht nur formal umgesetzt, sondern im Arbeitsalltag gelebt werden. Erst das Zusammenspiel von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten schafft die Voraussetzungen für sichere, gesunde und leistungsfähige Arbeitsplätze. Diese gemeinsame Verantwortung bleibt auch künftig der Schlüssel für eine erfolgreiche Prävention.
Sicherheitsbeauftragte sind von Arbeitgeber:innen bestellte Personen, die den betrieblichen Arbeitsschutz zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit unterstützen. Nach der DGUV-Vorschrift 1 achten sie auf sichere Arbeitsbedingungen, weisen auf Risiken hin und sensibilisieren Kolleg:innen für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, sondern wirken durch ihre Vorbildfunktion und ihre Nähe zum Arbeitsalltag.
Durch die geplante Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten könnten insbesondere kleinere Betriebe eine wichtige Unterstützung im Arbeitsalltag verlieren. Führungskräfte müssten Aufgaben der Beobachtung, Sensibilisierung und Kommunikation stärker selbst übernehmen. Gleichzeitig steigt die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, da Firmen künftig noch genauer prüfen und dokumentieren müssen, ob Sicherheitsbeauftragte aufgrund der betrieblichen Risiken erforderlich sind.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Betriebe dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und unsichere Situationen zu vermeiden. Sie fördern die Kommunikation zwischen Beschäftigten und Führungskräften, stärken die Sicherheitskultur und helfen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag. Dadurch lassen sich Arbeitsunfälle, Ausfallzeiten und daraus entstehende Kosten reduzieren sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen nachhaltig fördern.

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