TÜV NORD Umweltschutz bietet als akkreditierte Messstelle Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz an und unterstützt Sie kompetent bei der Optimierung Ihres Arbeitsumfeldes. Profitieren Sie von unserer Expertise für eine optimale Arbeitsplatzsicherheit.
Unsere Vision: Nachhaltigkeit in der DNA jeder Organisation!
Was ist Nachhaltigkeit? Nachhaltig sind Entwicklungen, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“ – Brundtland-Bericht 1987
Um die Vorsorge gegen erhebliche Verschmutzungen von Boden und Grundwasser sicherzustellen, kann die Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand, die kontinuierliche Überwachung und die Rückführungspflicht notwendig sein.
Untersuchung der Natura 2000-/ FFH-Verträglichkeit
Für bestimmte Vorhaben ist sicherzustellen, dass Auswirkungen auf umliegende Natura 2000 Gebiete frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Für bestimmte Vorhaben ist sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Art eines Vorhabens sowie dessen Größe oder Leistung bestimmen, ob es unter die Prüfpflichten des Gesetzes für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Gesetz) fällt.
Die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfordert ein umfassendes Genehmigungsmanagement. Betreiber müssen komplexe Antragsverfahren durchlaufen und umfangreiche Antragsunterlagen einreichen. Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und die Genehmigungssituation sind dabei stets zu beachten.
Die Errichtung neuer Anlagen kann Biotope und Lebensräume gefährden, weshalb eine behördliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich ist. Vorhaben sind unzulässig, wenn sie gegen Verbote verstoßen und keine Ausnahmen gemäß §§ 44, 45, 67 BNatSchG vorliegen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie für geschützte Arten beachtet werden.