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Trinkwasserhygiene
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Gebäudebetreiber zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies gilt für größere Trinkwarmwasseranlagen mit einem Speichervolumen von über 400 Litern oder einem Leitungsvolumen von über drei Litern vom Ausgang des Trinkwassererwärmers bis zur letzten Zapfstelle.
www.tuev-nord.de/de/dienstleistungen/pruefung-und-gutachten/trinkwasserhygiene/