Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, regelmäßig Art und Umfang der Emissionen ihrer Anlagen von einer akkreditierten und nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstelle überprüfen zu lassen. Unsere Sachverständigen führen diese Emissionsmessungen für viele Einzelstoffe durch.