Wenn Fahrer:innen mit schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen auffallen, ordnet das Straßenverkehrsamt in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Hierbei wird geprüft, ob von dem Fahrenden zukünftig keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr zu erwarten ist.
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