Förderprogramm Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Förderprogramm Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Individuelle Förderberatung: Jetzt anfragen

Als Unternehmen im Bereich Güterkraftverkehr haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Weiterbildungen Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten. Für Ihre Aus- oder Weiterbildung im TÜV NORD Schulungszentrum stehen Ihnen in der Berufskraftfahrt folgende Lehrgänge zur Verfügung, die durch das Bundesamt für Güterverkehr grundsätzlich finanziert werden (gesetzlich verbindliche, vorgeschriebene Weiterbildungen ausgeschlossen):

Diese Qualifizierungen sind grundsätzlich förderbar
  • Vorbereitungslehrgänge
  • Fahrsicherheit und –ökonomie
  • allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • praktische Übungen und Fahrertrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
  • digitale Instrumente und Informationstechnologie

Wie (viel) wird gefördert?

Die Höhe der Weiterbildungsförderung orientiert sich an der Anzahl zugelassener schwerer Nutzfahrzeuge in Ihrem Unternehmen sowie an der Größe Ihres Unternehmens:

  • kleine Unternehmen: Bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 1.050 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug
  • mittlere Unternehmen: Bis zu 60% der förderfähigen Kosten, max. 900 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug
  • andere Antragsteller: Bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 750 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr
  • Betreiber von Werkverkehr
  • Halter oder Eigentümer mindestens eines in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht mind. 7,5 t)

Voraussetzung für Förderung

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und zwischen dem 14.01. und dem 30.11. des Jahres gestellt werden, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

  • Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (mindestens 45 Minuten)
  • Zeitgleich anwesendes Lehrgangspersonal
  • Achtung: Keine Förderung erhalten Sie bei Weiterbildungen, die dem Gesetz nach verbindlich vorgeschrieben sind

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

Infos und Online-Anträge

Alle Angaben ohne Gewähr - alle aktuellen Informationen finden Sie unter oben genannten Links.