Bürgergeld-Bonus

Bürgergeld-Bonus

ab dem 01.07.2023 monatlich 75 Euro während Ihrer Weiterbildung

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Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie während Ihrer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung zusätzlich zum Bildungsgutschein jeden Monat 75 Euro. Der Bürgergeld-Bonus soll Sie im Rahmen des bundesweiten Konzepts "Jahrzehnt der Weiterbildung" auf Ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und finanziell entlasten.

Hinweis: Der Bürgergeld-Bonus unterscheidet sich vom Weiterbildungsgeld, diesen können Sie ebenfalls im TÜV NORD Schulungszentrum für Ihre abschlussbezogene Weiterbildung in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zum Weiterbildungsgeld hier.

Wie (viel) wird gefördert?

Der Bürgergeld-Bonus wird zusätzlich zum Bürgergeld, der Miete und der 100% Kostenübernahme Ihrer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt, wenn Sie Empfänger:in von Bürgergeld sind. Die Höhe des Bürgergeld-Bonus beträgt monatlich 75 Euro. Die Förderung ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.

Gefördert werden Sie während Ihrer berufsfördernden Weiterbildungsmaßnahme, die mindestens 8 Wochen dauert. So lohnt sich die berufliche Qualifizierung gleich doppelt: Zum einen verbessern Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse langfristig, zum anderen erhalten Sie den Bürgergeld-Bonus, der Sie finanziell entlasten soll.

Mit dem neuen Bürgergeld geht berufliche Qualifizierung vor Vermittlung: Ihre Integration in den Arbeitsmarkt soll zu Ihrem Leben passen und Sie mit der passenden Weiterbildung auf dem Weg dorthin bestmöglich fördern.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich haben Sie als Empfänger:in von Bürgergeld im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung mit einer Mindestdauer von 8 Wochen ab dem 01.07.2023 Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus. Dieser unterstützt Sie finanziell, aber auch auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. Dabei trifft in der Regel mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zu:

  • Sie haben keinen Berufsabschluss
  • Ihre beruflichen Kenntnisse sind nicht aktuell und Sie sind aus diesem Grund von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie möchten sich beruflich umorientieren

Voraussetzung für Förderung

Wenn Sie als Empfänger:in von Bürgergeld eine berufliche Qualifizierung wahrnehmen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Sollten Sie zur Förderung Rückfragen haben, sprechen Sie direkt Ihre:n Arbeitsberater:in im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit an.

Für mehr Informationen zu unseren beruflichen Qualifizierungen, die durch den Bildungsgutschein und den Bürgergeld-Bonus gefördert werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

Alle Angaben ohne Gewähr - alle aktuellen Informationen finden Sie unter oben genannten Links.

Wir sind anerkannter Weiterbildungsträger