Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können, hilft Ihnen berufliche Rehabilitation dabei, in eine neue berufliche Tätigkeit einzusteigen. Wir im TÜV NORD Schulungszentrum haben verschiedene Angebote zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sich dafür eignen.

Sie erhalten Unterstützung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) durch die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung). Diese Leistungen sollen Sie dabei unterstützen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder die Eingliederung in ein neues Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

Wie (viel) wird gefördert?

Nach Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) über Ihren zuständigen Träger (u.a. Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche gesetzliche Rentenversicherung) steht der Kostenübernahme Ihrer Aus- oder Weiterbildung nichts im Wege. Folgende Kosten werden im vollen Umfang durch Ihren ausgewählten Reha-Träger übernommen

Förderbare Kosten im Überblick
  • Kosten für die berufliche Bildungsmaßnahme
  • Übergangsgeld ist grundsätzlich möglich (je nach persönlicher Situation)
  • Reisekosten für die berufliche Bildungsmaßnahme, die erforderlich sind
  • Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn die Teilnahme an Ihrer beruflichen Rehabilitation ansonsten nicht möglich ist
  • Grundsätzlicher Versicherungsschutz über den gewählten Reha-Träger

Wer wird gefördert?

Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch Ihren Reha-Träger für Ihre berufliche Rehabilitation, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Gesundheitliche Gründe, die Sie an der Ausübung Ihres Berufs dauerhaft hindern
  • Erhebliche Gefährdung Ihrer Erwerbsfähigkeit
  • Notwendige Unterstützung beim Einstieg in den Beruf, wenn dies ohne Hilfe nicht möglich ist

Voraussetzung für Förderung

Für die Zusage von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben reichen Sie einen Antrag bei Ihrem Reha-Träger ein. Die Höhe der bewilligten Leistungen richtet sich dabei u.a. an folgenden Faktoren:

Das sind Ihre Voraussetzungen für berufliche Rehabilitation
  • Eignung
  • Berufliche Neigungen
  • Bisherige Tätigkeit
  • Gesundheitliche Gründe für berufliche Neuausrichtung
  • Persönliche Hintergründe (u.a. Kinder oder Pflege von Familienangehörigen)
  • Nähe Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Wohnort

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

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