Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Individuelle Förderberatung: Jetzt anfragen

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS fördert Sie als kleines und mittleres Unternehmen oder Sie als Berufstätige:r in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung. So erhalten Sie bis zu 50% / 750 Euro zu Ihrer Fortbildung dazu. Das durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) und die Freie und Hansestadt Hamburg finanzierte Projekt soll Sie bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen, um Fachkräfte zukunftssicher für den Arbeitsmarkt zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln.

Wie (viel) wird gefördert?

Die individuelle Förderung sowie die Höhe der Förderung mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS richtet sich nach Ihrer beruflichen Situation. Folgende Förderungen sind möglich, u.a.:

  • Bis 50% / bis 750 Euro auf Ihre berufliche Weiterbildung ab 8 Stunden / ab 250 Euro Maßnahmekosten
  • Bis 75% / bis 1.000 Euro für Berufstätige im Handwerk
  • Bis 100% für Angestellte, die ergänzende Leistungen durch das Jobcenter erhalten. Hier ist sogar eine Weiterbildungsfinanzierung möglich

Unterstützend ist ein Qualifizierungscoaching möglich, in dem die individuellen Fortbildungsbedarfe und Fördermöglichkeiten ermittelt werden.

Ihnen stehen eine große Vielzahl an Fördermöglichkeiten mit dem Weiterbildungsbonus PLUS zur Verfügung - das Team von zwei P PLAN:PERSONAL steht Ihnen dabei beratend zur Seite: Hier finden Sie alle weiteren Informationen.

Wer wird gefördert?

Förderung durch den Weiterbildungsbonus PLUS ist für folgende Personen möglich
  • Junge Menschen
  • Geringer Qualifizierte
  • Alleinerziehende
  • Geflüchtete
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Beschäftigte in KMU´s aller Branchen
  • Beschäftigte und Selbstständige im Handwerk oder in der Kreativbranche
  • Solo-Selbstständige

Voraussetzung für Förderung

Folgende Voraussetzungen sollten alle erfüllt sein:

  • Sie leben und / oder arbeiten in Hamburg
  • Sie arbeiten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Stunden / Woche)
  • Sie arbeiten bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten

 

Für Solo-Selbstständige gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie versteuern Ihr Einkommen in Hamburg
  • Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen
  • Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf aus

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

Infos und Online-Anträge

Alle Angaben ohne Gewähr - alle aktuellen Informationen finden Sie unter oben genannten Links.