Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

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Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS fördert Sie als kleines und mittleres Unternehmen oder Sie als Berufstätige:r in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung. So erhalten Sie bis zu 50% / 750 Euro zu Ihrer Fortbildung dazu. Das durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) und die Freie und Hansestadt Hamburg finanzierte Projekt soll Sie bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen, um Fachkräfte zukunftssicher für den Arbeitsmarkt zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln.

Wie (viel) wird gefördert?

Die individuelle Förderung sowie die Höhe der Förderung mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS richtet sich an Ihrer beruflichen Situation. Folgende Förderungen sind möglich, u.a.:

  • Bis zu 50% / bis zu 750 Euro auf Ihre berufliche Weiterbildung ab 8 Stunden und ab 250 Euro
  • Berufstätige im Handwerk stehen bis zu 75% / 1.000 Euro zur Verfügung
  • Für Angestellte, die ergänzende Leistungen durch das Jobcenter erhalten, ist sogar eine Weiterbildungsfinanzierung von bis zu 100% möglich
  • Unterstützend ist ein Qualifizierungscoaching möglich, in dem die individuellen Fortbildungs-Bedarfe und Fördermöglichkeiten ermittelt werden

Ihnen stehen eine große Vielzahl an Fördermöglichkeiten mit dem Weiterbildungsbonus PLUS zur Verfügung - das Team von zwei P PLAN:PERSONAL steht Ihnen dabei beratend zur Seite: Hier finden Sie alle weiteren Informationen.

Wer wird gefördert?

Förderung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS können folgende Personengruppen erhalten (unterschiedliche Förderhöhe), u.a.:

  • Junge Menschen, Alleinerziehende
  • Geflüchtete
  • Geringer Qualifizierte
  • Solo-Selbstständige
  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Beschäftigte und Selbstständige aus dem Handwerk
  • Beschäftigte und Selbstständige aus der Kreativbranche

Voraussetzung für Förderung

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Sie leben und / oder arbeiten in Hamburg
  • Sie arbeiten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Stunden / Woche)
  • Sie arbeiten bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten

 

Für Solo-Selbstständige gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie versteuern Ihr Einkommen in Hamburg
  • Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen
  • Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf aus

Infos und Online-Anträge

Alle Angaben ohne Gewähr - alle aktuellen Informationen finden Sie unter oben genannten Links.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne