Sichern Sie als Erwerbstätige:r in Schleswig-Holstein Ihre berufliche Zukunft mit Weiterbildung. Das Land fördert Sie mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und übernimmt anteilig Kosten für beruflich relevante Seminare. So werden Sie als Mitarbeitende in Unternehmen, Auszubildende, freiberufliche Personen und Berufstätige in Kleinstgewerben für die berufliche Zukunft qualifiziert und bleiben so dem Arbeitsmarkt erhalten.
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Wie (viel) wird gefördert?
- Als Erwerbstätige:r in Schleswig-Holstein werden bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr gefördert. Dieser Anteil wird durch das Land Schleswig-Holstein als Teil des europaweiten Qualifizierungsprojekts Europäischer Sozialfonds Plus (ESF +) subventioniert.
- Als Unternehmen oder Selbständige:r tragen Sie dementsprechend nur (& mindestens) 60 % der Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeitenden, je nach Fortbildungskosten liegt der eigene Anteil ggf. höher
Für Berufstätige bedeutet das: 100% Förderung für Ihre beruflich relevante Weiterbildung








Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind erwerbstätig in nicht-selbstständiger Arbeit, einschließlich geringfügig Beschäftigter und Auszubildender, bei denen die berufsrelevanten Weiterbildungsinhalte von den Inhalten der Ausbildung abweichen (alle ohne Eigenanteil, Kostenübernahme von Unternehmen)
- Sie sind erwerbstätig in selbstständiger Arbeit (Sie tragen den Eigenanteil von mindestens 60 %)
Voraussetzung für Förderung
Diese Voraussetzungen müssen für die anteilige Förderung durch den Weiterbildungsbonus SH erfüllt sein:
- Seminar zur Weiterbildung mit Relevanz für den Beruf
- Seminar mit mindestens 16 Zeitstunden (inkl. pädagogisch begründeter Pausen)
- Bei nicht-selbständigen Erwerbstätigen: Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein
- Bei selbstständigen Erwerbstätigen: Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein




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