Steigen Sie mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) in den Beruf ein. Mit Ihrem AVGS können Sie Kosten für Ihr AZAV zertifiziertes Coaching durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter fördern lassen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren AVGS für ein individuelles Coaching zu beantragen und stellen Ihnen einen persönlichen Coach zur Seite.
Dabei werden Sie gezielt bei Ihrem Weg in den Beruf begleitet: Bewerbungen schreiben, Lebenslauf und CV anpassen und für Bewerbungen vorbereiten, den Arbeitsmarkt sichten und die Begleitung im Bewerbungsprozess sind nur einige Beispiele, die mit Ihrem persönlichen Coaching möglich sind.
Wie (viel) wird gefördert?
Der AVGS wird individuell auf Ihren Bedarf an beruflicher Unterstützung abgestimmt. Nach unserem unverbindlichen persönlichen Erstgespräch klären wir die Inhalte und Länge Ihres Coachings, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen. Nach Bewilligung vereinbaren wir einen Termin zur Aufnahme Ihres Coachings.
Mit einem AVGS können folgende Kosten von der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter übernommen werden:
- Kosten für ein berufsbezogenes AZAV-zerfiziertes Coaching
- Fahrten zum Schulungsort
- Verpflegung
- Kinderbetreuung
- ggf. auch die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes








Wer wird gefördert?
Nach der Bewilligung für Ihren AVGS haben Sie unter anderem mit kostenlosem Coaching die Möglichkeit in den Beruf einzusteigen. Einer der folgenden Punkte muss dabei auf Sie zutreffen:
- Sie sind arbeitssuchend,
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder
- Sie sind auf der Suche nach einer Ausbildung / Umschulung
Wir bieten Ihnen Coachings an, die Sie bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung persönlich unterstützen:
- SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - hier geht zu unseren AZAV-zerfizierten Coaching-Angeboten (mehrsprachig möglich)
- SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - hier geht es zum Coaching: Begleitung und Stabilisierung bei Arbeitsaufnahme
Voraussetzung für Förderung
Sprechen Sie zur Beantragung eines AVGS Ihre:n Sachbearbeiter:in der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter an. Wir beraten Sie im TÜV NORD Schulungszentrum gerne unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten, gemeinsam mit uns in den Beruf einzusteigen. Nach der Bewilligung Ihres AVGS können wir in wenigen Wochen einen Starttermin vereinbaren.








Infos und Online-Anträge
Online-Antrag:
Weitere Infos:




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