Ihr Berufseinstieg, kostenlos und einfach mit Ihrem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) und unseren berufsbildenden Angeboten. Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung mit 100 % Förderung. Damit starten Sie mit Ihrer Umschulung, Aus- oder Weiterbildung mit uns im Beruf (wieder) voll durch. Zudem profitieren Sie von Ihrem branchenspezifischen Fachwissen langfristig im Arbeitsleben.

Wie (viel) wird gefördert?

Nachdem Ihr Bildungsbedarf festgestellt wurde und Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, wählen Sie die für Sie passende Weiterbildung im TÜV NORD Schulungszentrum aus.

Folgende Kosten können während der beruflichen Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter grundsätzlich übernommen werden – welche Kosten getragen werden, erfahren Sie während Ihres Beratungsgesprächs:

Förderbare Kosten im Überblick
  • Kursgebühren inkl. erforderliche Lehrmittel
  • Arbeitskleidung
  • Prüfungskosten
  • Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
  • bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung

Der Bildungsgutschein ist zeitlich und örtlich begrenzt einlösbar – sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne zu Ihrer beruflichen Weiterbildung und Ihrem nächstmöglichen Einstieg im TÜV NORD Schulungszentrum.

Wer wird gefördert?

  • Sie sind arbeitssuchend
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie sind auf der Suche nach einer beruflichen Qualifizierung / Umschulung

Voraussetzung für Förderung

  1. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter auf.
  2. In einer persönlichen Beratung wird Ihr Weiterbildungsbedarf festgestellt und Sie erhalten Ihren persönlichen Bildungsgutschein (§ 81 Abs. 4 SGB III).
  3. Mit Ihrem Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung steigen Sie gemeinsam mit uns in den Beruf ein. Wir vereinbaren schnell und unkompliziert einen Kennenlern-Termin bei uns und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
  4. Sie reichen Ihre berufliche Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. Nach der Bestätigung kann es auch schon zum nächstmöglichen Starttermin losgehen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

Alle Angaben ohne Gewähr - alle aktuellen Informationen finden Sie unter oben genannten Links.