Allgemeine Verkehrskontrolle

Allgemeine Verkehrskontrolle "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, gilt es, Ruhe zu bewahren. Generell muss den Zeichen und Haltegeboten der Polizei nachgekommen werden.

Halten Sie an, bleiben Sie sitzen und öffnen Sie das Fenster.

Es wird empfohlen, die Hände ans Lenkrad zu legen und hastige Bewegungen zu vermeiden.

Folgen Sie den Anweisungen, sofern Sie dazu verpflichtet sind, um letztlich schnell weiterfahren zu können. 

 

Was darf bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Führerschein 
  • HU-Plakette
  • Überladung des Fahrzeugs 
  • Tiefe des Reifenprofils 
  • Licht- und Bremsanlage 
  • Erlaubnis für angebaute Autoteile 
  • vollständige Hilfs- und Notfallausrüstung 
  • Fahrtauglichkeit des Fahrers
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Ohne begründeten Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder einer besonderen Gefahrenlage müssen Sie diesen Maßnahmen nicht zustimmen:

  • Atemalkohol- und Drogentest (bei konkretem Verdacht jedoch darf die Polizei einen Bluttest anordnen)
  • Überprüfen des Mobiltelefons 
  • umfangreiche Personenkontrolle (inkl. Durchsuchung an der Person) 
  • Durchsuchen des Fahrzeugs
  • Überprüfung des Personalausweises

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Das hat Konsequenzen:

  • Ignorieren Sie Zeichen und Haltegebote der Polizei, wird ein Bußgeld von bis zu 105 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig; Fahranfänger müssen zudem ein Aufbauseminar absolvieren, ihre Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

  • Vergessen Sie den Führerschein und/oder Fahrzeugschein, beträgt das Bußgeld je 10 Euro.  

  • Unvollständige Hilfs- und Notfallausrüstung oder ein ungültiges Haltbarkeitsdatum werden mit fünf Euro (Erste-Hilfe-Kasten) bzw. 15 Euro (Warndreieck oder Warnweste) geahndet.