Sorgen Sie für freie Sicht
Wer bei vereister oder schneebedeckter Frontscheibe einfach nur ein Guckloch freikratzt, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Verwarngeld rechnen. Um auch während der Fahrt für freie Sicht zu sorgen, ist es wichtig, dass die Wischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.
Gegen beschlagene oder von innen vereiste Scheiben hilft Enteiser-Spray. Außerdem ist es sinnvoll, vor dem Einsteigen den Schnee von den Schuhen zu klopfen, damit im Innenraum weniger Feuchtigkeit vorhanden ist, die auf der kalten Scheibe kondensieren kann.
Befreien Sie Ihr Fahrzeug von Schnee und Eis
Auch Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Entfernen Sie auch den Schnee vom Dach, damit der nachfolgende Verkehr nicht durch herabfallende Schneereste in der Sicht behindert wird.
Lassen Sie beim morgendlichen Eiskratzen lieber nicht im Stand den Motor laufen, denn das verursacht unnötig Lärm und Abgase. Außerdem braucht der Motor im Stand extrem lange, bis er warm ist, und Sie riskieren zehn Euro Verwarngeld!
Verkehrsschilder beachten
Verschneite Verkehrsschilder, die aufgrund ihrer Form noch zu erkennen sind, müssen beachtet werden. Dies trifft z. B. auf Stoppschilder oder Vorfahrt-gewähren-Schilder zu. Eingeschränkte Lesbarkeit schützt dann nicht vor Strafe.
Mit Winterreifen fahren
Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter oder Ganzjahresreifen unterwegs ist, geht ein hohes Risiko ein. Mit Sommerreifen hat man auf glatter Fahrbahn einen doppelt so langen Bremsweg. Falsche Bereifung wird mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer deswegen den Verkehr behindert, muss sogar mit 80 Euro Bußgeld rechnen.
Vorsicht bei Räum- und Streufahrzeugen
Vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn oftmals noch gefährlich glatt. Sie sollten diese deshalb besser nicht überholen. Lassen Sie auch einem entgegenkommenden Räumfahrzeug ausreichend Platz – die Schneeschaufel ist häufig wesentlich breiter als das Fahrzeug selbst!
Fahrweise und Geschwindigkeit anpassen
Obwohl der Winterdienst rund um die Uhr im Einsatz ist, können nicht alle Straßen geräumt sein. Passen Sie deshalb Ihre Geschwindigkeit und Fahrweise immer den Witterungsbedingungen und den daraus resultierenden Straßenverhältnissen an – es gibt keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen!