Restalkohol

Vorsicht nach der Weichnachts- oder Silvesterfeier

Alkohol und Autofahren – das passt nicht zusammen! Verantwortungsvolle Fahrer weichen deshalb nach dem Feiern auf öffentliche Verkehrsmittel aus oder nehmen sich ein Taxi. Die Gefahr des Restalkohols am darauf folgenden Morgen wird aber leider immer noch von vielen Autofahrern unterschätzt.

Pro Stunde baut der menschliche Körper nämlich nur 0,1 Promille ab. Wer einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, muss aber schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

Promille noch bis mittags

Je nach Konstitution, Größe, Gewicht und Tagesform wird Alkohol unterschiedlich gut vertragen. Trinkt ein 80 Kilogramm schwerer Mann fünf große Bier und fünf Schnaps, erreicht er schnell 1,5 Promille oder mehr. Legt er sich um ein Uhr morgens ins Bett, hat er am nächsten Tag um 13 Uhr immer noch 0,3 Promille im Blut.

Noch länger müssten alle Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres und ältere Fahranfänger in der Probezeit ihr Auto stehen lassen. Für sie gilt nach wie vor die Null-Promille-Grenze. Sie wären somit womöglich erst am Nachmittag um 16 Uhr wieder fahrtüchtig. Wer also Silvester bis morgens um drei feiert und dabei übermäßig Alkohol konsumiert, sollte den Wagen an Neujahr am Besten gar nicht mehr bewegen.