Silvesterschäden

Wer zahlt bei Feuerwerksschäden am Fahrzeug?

Zu Silvester gehört für viele Menschen das Abfeuern von Raketen und das Zünden von Knallkörpern genauso dazu, wie der Sekt um Mitternacht. Für manchen Autofahrer kann es daher am Neujahrsmorgen ein böses Erwachen geben, wenn Silvesterraketen oder Knaller am parkenden Fahrzeug bleibende Schäden angerichtet haben.

Schwere Schäden durch Feuerwerkskörper Böller und Raketen, die auf oder unter dem Auto landen, können Lack- und Glasschäden verursachen. Außerdem muss man leider besonders in der Silvesternacht mit vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Betrunkene rechnen, die Böller in den Auspuff stecken oder diese auf den Autoreifen zünden. Ein im Auspuff gezündeter Böller kann für bleibende Schäden am Katalysator sorgen. Und wenn ein Autoreifen in Brand gerät, steht binnen von Sekunden das ganze Fahrzeug in Flammen.

Wann zahlt die Versicherung?

Auch wenn der Verursacher unbekannt ist, sollten Sie den Schaden in jedem Fall bei der Polizei anzeigen, bevor Sie die Versicherung kontaktieren. Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, reguliert dann die Teilkaskoversicherung die Reparatur.

Cabrio-Fahrer müssen zu Silvester besonders aufpassen. Bei ihnen zahlt die Teilkaskoversicherung zwar auch die Schäden, die durch eine Explosion hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabrio-Daches durch glimmende Raketenreste deckt hingegen in der Regel nur eine Vollkaskoversicherung ab.

Für einen Teilkaskoschaden müsste schon ein offenes Feuer ausbrechen. Als Halter haben Sie aber auch selbst Vorsorge zu tragen: Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an Straßen und Plätzen, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern hantiert wird. Am besten ist es natürlich das Auto in einer Garage oder auf einem privaten Parkplatz abzustellen.

Fahrten um Mitternacht meiden

Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Falls Sie trotzdem ins Auto steigen müssen, fahren Sie besonders vorsichtig, denn jetzt sind viele alkoholisierte Fußgänger auf der Straße unterwegs. Halten Sie unbedingt die Fenster geschlossen, damit keine Querschläger von Feuerwerkskörpern ins Wageninnere geraten können. Weichen Sie "Feuerwerkern", die auf der Straße hantieren, großräumig aus – im Zweifelsfall lieber anhalten oder wenden.

Übrigens: Wer als Führerscheininhaber zu Fuß Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verkehrsgefährdung.