Versicherung - Wer zahlt bei Winterschäden durch Frost und Eis?

Wer zahlt bei Winterschäden durch Frost und Eis?

Nicht alle Verkehrsteilnehmer befreien ihre Fahrzeuge sorgfältig von Schnee und Eis. Wenn sich dann eine Eisplatte beim Anfahren oder während der Fahrt löst und Ihr Auto dadurch beschädigt wird, ist der Fahrer des verursachenden Fahrzeugs bzw. dessen Kfz-Versicherung für den Ausgleich verantwortlich. Falls Sie den Schaden beobachtet haben, notieren Sie sich das Kennzeichen, die Uhrzeit und den genauen Ort. Außerdem sollten Sie sich Name und Anschrift von möglichen Zeugen notieren.

Was passiert, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist?

Wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, kommt für Schäden an der Windschutzscheibe die Teilkasko-Versicherung auf. Auf darüber hinausgehenden Schäden bleiben Sie sitzen. Nur wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie auch diese geltend machen.

Was passiert, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind?

Bei einem Unfall, der durch nicht ausreichende Sicht, wie z. B. durch vereiste Scheiben oder herabfallenden Schnee, verursacht wurde, kann die Kaskoversicherung die Leistung je nach Schwere des Eigenverschuldens kürzen. Sorgen Sie deshalb immer für freie Sicht und entfernen Sie Schnee und Eis sorgfältig – auch Ihrer eigenen Sicherheit zuliebe.

Wie ist die Rechtslage bei Glatteis-Unfällen?

Im Winter kommt es besonders bei Glatteis vermehrt zu Verkehrsunfällen, da auf glatter Fahrbahn kontrolliertes Fahren und Bremsen fast unmöglich sind. Deshalb empfiehlt es sich, bei Glatteis extrem vorsichtig zu fahren oder am besten den Wagen stehen zu lassen. Selbst, wer nicht Unfallverursacher ist sondern Geschädigter, wird in der Regel in die Schadensregulierung mit einbezogen. Begründung des Oberlandesgerichts Nürnberg: Jeder Autofahrer muss sich bei Glatteis darauf einstellen, dass sich schon geringste Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer gravierend auswirken können. Deshalb sollte laut OLG Frankfurt jeder seine Fahrweise dementsprechend anpassen und notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Selbst wenn Sie Unfallgeschädigter sind, gehen Gerichte davon aus, dass Sie zumindest eine Teilschuld haben.

Glatteisunfall - Wann zahlt die Vollkasko-Versicherung?

Die Vollkasko-Versicherung zahlt nicht nur bei selbstverschuldeten Unfällen die Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern auch dann, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist. Häufig lehnen Versicherungen ihre Zahlung allerdings ab und berufen sich dabei auf eine den Witterungsverhältnissen unangepasste Fahrweise des Fahrers. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall unbedingt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und gegebenenfalls auf das Unfallprotokoll zu verweisen, das von der Polizei aufgenommen wurde.