Wissenswertes über die Winterreifen Saison

Es gehört mehr dazu als nur Winterreifen aufzuziehen

Zu wenig Bodenhaftung oder ein geplatzter Kühler sind bei Minusgraden keine Seltenheit. Beugen Sie den Tücken des Winters lieber vor – wir sagen Ihnen, worauf es ankommt. Winterreifen aufziehen und dabei Luftdruck und Profiltiefe messen, Frostschutz in Kühler und Scheibenwischanlage auffüllen, Batterie prüfen, Beleuchtung checken.

Das sind die „Basics“ für den Winterbetrieb.

Wer mehr für die Sicherheit seines Fahrzeugs tun möchte, fährt an unsere TÜV NORD Stationen. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort beraten Sie gerne, um Ihr Auto für die Wintersaison fit zu machen!

 

TÜV NORD Station

Finden Sie Ihre TÜV NORD Station

Winterreifen-Tipps

Damit Sie sicher durch den Winter kommen, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Winterreifen Saison: Ab wann ist Winterreifenpflicht?

Immer wieder erscheinen Personen im Winter mit Sommerreifen beim TÜV NORD. In Deutschland herrscht allerdings eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden darf.

Als M+S-Reifen gelten Reifen, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch sowie frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind.

Zulässige Winterreifen müssen eine der folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke tragen:

  • M + S,
  • M & S,
  • M. S. oder
  • ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Das gilt auch für Allwetter- und Ganzjahresreifen.

Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 40 € fällig, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nicht nur Schnee und Eis machen Winterreifen erforderlich. Wenn die Temperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken, nimmt die Bodenhaftung von Sommerreifen ab. Der Bremsweg wird länger und das Fahrzeug gerät schneller ins Schleudern. Da nützen dann auch ESP und ABS nichts mehr.

 

Winterreifen Saison Winterreifen Saison Winterreifen Saison Winterreifen Saison

Winterreifen - So wichtig ist die Profiltiefe

Gesetzlich sind 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen im Winter jedoch – für eine bessere Bodenhaftung – wenigstens 4 Millimeter Profil auf den Reifen zu haben oder aber nach spätestens 10 Jahren die Reifen zu erneuern!

Winterreifen-Profiltiefe: Warum diese Reifen besser greifen

Wenn die Durchschnittstemperaturen unter 7 Grad Celsius sinken, wird es höchste Zeit für einen Reifenwechsel. Denn Winterreifen bieten nicht nur bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Bodenhaftung, sondern bereits bei Temperaturen unter der 7-Grad-Grenze. Das hängt mit den Haftungseigenschaften der Reifen zusammen. Bei Kälte wird das Gummi der Sommerreifen hart und bietet keinen ausreichenden Halt mehr auf der Straße. Ganzjahresreifen sind zwar grundsätzlich besser für den Winter geeignet als Sommerreifen – verglichen mit Winterreifen sind sie aber nur ein Kompromiss. Wer im Winter täglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist oder eine längere Fahrt plant, sollte deswegen unbedingt mit Winterreifen fahren.

Winterreifenpflicht - Bei Mietwagen unbedingt auf Winterreifen achten

Laut Gesetz ist der Fahrer eines PKW für die Einhaltung der Winterreifenpflicht in Deutschland verantwortlich, nicht der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter. Deshalb haftet auch der Fahrer eines Mietwagens dafür, wenn am Fahrzeug keine Winterreifen montiert sind, nicht das Mietwagenunternehmen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Überlassung eines wintertauglichen Autos. Sie sollten sich also vor der Fahrt mit einem Leihwagen auf jeden Fall vergewissern, ob Winterreifen aufgezogen sind und die Profiltiefe stimmt – auch zur eigenen Sicherheit!

Winterreifen-Aufkleber

Übrigens: Wer mit Winterreifen unterwegs ist, muss in seinem Auto einen Winterreifen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anbringen. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 € bei einer möglichen Polizeikontrolle. Die Anbringung des Aufklebers übernimmt in der Regel der Reifenmontagebetrieb beim Aufziehen der Reifen.

Häufig stellen unsere Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Achten Sie daher beim Winterreifen aufziehen auf den Aufkleber oder besorgen Sie sich den Aufkleber kostenlos an Ihrer TÜV-STATION. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich ggf. die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Winterreifenpflicht im Ausland

Winterurlauber, die im Ausland ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, gefährden durch die Missachtung der Winterreifenpflicht den Kaskoversicherungsschutz. Außerdem wird es mancherorts richtig teuer, wenn Sie ohne Winterreifen unterwegs sind. Hier erfahren Sie, in welchen Ländern Winterreifen Pflicht sind:

 

  • Winterreifenpflicht Österreich:
    In ganz Österreich gilt seit 2008 die Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen KFZ mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegt werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Die Geldbuße für Verstöße beträgt 35 Euro, bei einer Verkehrsgefährdung sogar bis zu 5000 Euro!
     
  • Winterreifenpflicht Schweiz:
    Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Montage von Winterreifen kann aber von den Regionalverwaltungen vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.
     
  • Winterreifenpflicht Italien und Frankreich:
    Je nach Wetterlage werden hier Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben. Achten Sie auf entsprechende Hinweisschilder.
     
  • Winterreifenpflicht Skandinavien:
    In Finnland ist von Anfang Dezember bis Ende Februar die Verwendung von Winterreifen Pflicht. In Norwegen sind Winterreifen zwar auch vorgeschrieben, ausländische Fahrzeuge sind von dieser Regelung aber nicht zwingend betroffen. In Schweden waren Touristen bis vor kurzem von der Winterreifenpflicht ebenfalls ausgenommen. Inzwischen müssen aber alle Autos auf schwedischen Straßen mit Winterreifen unterwegs sein. Die Winterreifenpflicht in Schweden gilt vom 1. Dezember bis zum 31. März.

Sie möchten Ihre Winterreifen selbst aufziehen?

Um Kosten beim Reifenwechsel zu sparen, ziehen viele Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Sommer- und Winterreifen jedes Jahr selbstständig auf. Wir haben mit unseren Expertinnen und Experten von den TÜV NORD Stationen gesprochen, was es dabei zu beachten gilt.