Sekundenschlaf

Unterschätzte Gefahr am Steuer

Eingeschlafene Fahrer sind für nahezu jeden vierten tödlichen Pkw-Verkehrsunfall auf Autobahnen verantwortlich. Selbst wenn ein Autofahrer nur zwei Sekunden lang wegnickt, legt er mit seinem Fahrzeug in dieser Zeit bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde 56 Meter unkontrolliert zurück. Leider wird die Gefahr, die von Übermüdung ausgeht, meist unterschätzt. Dabei schränkt Müdigkeit die Fahrtüchtigkeit ähnlich stark ein wie Alkohol.

Besonders groß ist die Gefahr, wenn Sie Autofahrten entgegen Ihrer inneren Uhr antreten. Zwischen zwei und fünf Uhr morgens sowie am Nachmittag gegen 14 Uhr befindet sich die meisten Menschen in einem biologischen Tief. Dies sollten Autofahrer bei ihrer Fahrt in die Ferien nach Möglichkeit beachten. In der Nacht aufzubrechen, um den großen Staus zu entgehen, geht im Zweifelsfall auf Kosten der Sicherheit. Aber auch außerhalb dieser Zeiten können Autofahrer unter Müdigkeit leiden, vor allem dann, wenn die Fahrt sehr lange dauert und besonders monoton verläuft.



Die häufigsten Warnzeichen

Wir raten Autofahrern, sich selbst genau zu beobachten, um nicht vom plötzlichen Sekundenschlaf überrascht zu werden. Akute Warnzeichen sind häufiges Gähnen, plötzliches Frösteln und ein starkes Bewegungsbedürfnis.

Auch wer Schwierigkeiten hat, die Spur zu halten, oder das Gefühl hat, die Straße würde sich verengen, sollte schnellstmöglich eine Pause einlegen. Bei zufallenden Augen, plötzlichem Erschrecken und ruckartigen, unwillkürlichen Kopfbewegungen war man bereits im Sekundenschlaf.

Zahlt die Versicherung bei Sekundenschlaf?

Wer einen Verkehrsunfall im Sekundenschlaf verursacht, trägt in der Regel die Schuld. Der Versicherungsschutz bleibt aber grundsätzlich bestehen. Geschädigte können sich zur Schadenregulierung an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden.