Sicherheitsabstand

Wie Sie Bußgelder vermeiden



Zu dichtes Auffahren stellt eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen dar. Deshalb wird diese Verkehrsgefährdung auch empfindlich bestraft: Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im schlimmsten Fall bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann.

Die Polizei überwacht das Einhalten des Sicherheitsabstands auf vielen Bundesautobahnen regelmäßig per Videoaufzeichnung.

Wie bemisst sich der richtige Abstand?

Sie sollten den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so wählen, dass Sie auch dann noch anhalten können, wenn der Vordermann stark und unerwartet abbremst. Nach aktueller Rechtsprechung darf der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten werden.

Wenn Sie also mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs sind, müssen Sie mindestens 50 Meter Abstand einhalten.

Wer 160 km/h fährt, benötigt schon 80 Meter Sicherheitsabstand!

Wenn Sie keinen Abstandsmessungs-Assistenten an Bord haben, empfehlen wir Ihnen folgende Orientierung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählen Sie zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug den Leitpfosten nach dieser Zeitspanne erreicht, ist der Abstand ausreichend bemessen.

Wie berechnet sich die Höhe des Bußgeldes?

Das Bußgeld wird nach der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit berechnet:

  • Zwischen 80 und 100 km/h:
    Beträgt der Abstand weniger als ein Zehntel des halben Tachowertes, beläuft sich die Strafe auf 320 Euro und einen Punkt im Verkehrsstrafregister.
  • Zwischen 100 und 130 km/h:
    Beträgt der Abstand bei dieser Geschwindigkeit weniger als ein Zehntel des halben Tachowertes, bedeutet das 320 Euro Strafe und zwei Punkte in Flensburg sowie zusätzlich drei Monate Fahrverbot.
  • Bei über 130 km/h:
    Weniger als ein Zehntel des halben Tachowertes haben 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot zur Folge.

Wenn der Sicherheitsabstand nur kurzfristig unterschritten wird, hat dies übrigens keine Sanktionen zur Folge. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug abbremst oder mit zu geringem Abstand einschert. Sie sollten dann den angemessenen Sicherheitsabstand durch vorsichtiges Abbremsen wieder herstellen.

Notbremsassistenten senken das Unfallrisiko deutlich

Immer mehr neu zugelassene Fahrzeuge sind heute mit einem Notbremsassistenten ausgestattet. Und das ist gut für die Verkehrssicherheit! Denn wie eine neue Studie des Verkehrssicherheitsinstituts der amerikanischen Versicherer zeigt, verringern Kollisionswarner und Notbremsassistenten das Unfallrisiko deutlich.

Allein durch die radar- oder videogestützte Warnung vor einem drohenden Aufprall auf das vorausfahrende Fahrzeug reduziert sich die Zahl der Unfälle um 23 Prozent. Systeme, die zusätzlich eine Notbremsung einleiten, verringern die Zahl der Kollisionen sogar um 40 Prozent.

Gesetzlich vorgeschrieben sind Notbremsassistenten derzeit aber weder in den USA noch in Europa. 2015 waren erst acht Prozent aller in Deutschland zugelassenen Neuwagen mit einem derartigen Assistenten ausgestattet, obwohl dieser mittlerweile für 61 Prozent der Neuwagen verfügbar ist. In den wenigsten Fällen allerdings serienmäßig.