Gemeinsam fahren, gemeinsam sparen
Immer mehr Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen haben ein gemeinsames Ziel: Sprit sparen. Statt mit drei oder vier Autos sind Sie als Fahrgemeinschaft mit einem Auto unterwegs. Das bedeutet: Weniger Verkehr, weniger Umweltbelastung. Ein Gewinn für alle.
Das rechnet sich
Die Mitfahrer teilen sich nicht nur die Spritkosten. Je nach Vereinbarung verrechnen Sie beispielsweise auch Steuern, Reparaturkosten, Versicherung, Hauptuntersuchung, Inspektionen und den Wertverlust des Wagens. Trotzdem kann jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft die Entfernungspauschale (30 Cent / km der einfachen Strecke) von der Steuer absetzen. Für Mitfahrer beträgt die Höchstgrenze jedoch 4500 Euro.
Alles was Recht ist
Als Fahrer oder Beifahrer sind Sie automatisch über die Kfz-Haftpflicht versichert. Bei Unfällen im Beruf oder auf dem Arbeitsweg sind Sie zusätzlich gesetzlich unfallversichert. So gesehen benötigen Sie keine Insassen-Unfallversicherung.
Trotzdem empfehlen wir, Details wie die die Kostenaufteilung und die Versicherung vertraglich zu regeln, um eventuelle Streitigkeiten zu umfahren. Auf alle Fälle sollte Ihr Fahrzeug technisch in einem einwandfreien Zustand sein.