Saisonkennzeichen

Wie Schönwetterfahrer Geld sparen können

Immer mehr Deutsche haben Fahrzeuge, die sie nur saisonal – überwiegend in den Sommermonaten – nutzen und die den Winter über in der Garage stehen. Dazu zählen Motorräder, Cabriolets, Oldtimer, Liebhaber-Fahrzeuge und Wohnmobile. Für diese „Schönwetter-Fahrzeuge“ empfiehlt sich das Saisonkennzeichen. Halter können damit nicht nur viel Geld sondern auch Zeit sparen. Es entfallen nämlich nicht nur die alljährlichen An- und Abmeldegebühren sondern Sie sparen sich auch den Weg zum Straßenverkehrsamt.

Außerdem verringern sich die Kfz-Steuer und der Versicherungsbeitrag, da in den Monaten, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird, auch keine Beiträge gezahlt werden müssen.

Einziger Nachteil: Haben Sie den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens einmal festgelegt, dürfen Sie außerhalb dieses Zeitraums Ihr Fahrzeug nicht benutzen. Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, müssen Sie sich ein neues Kennzeichen samt Versicherungsbestätigung besorgen.

Auch für Saisonfahrzeuge können Sie in Haftpflicht und Vollkasko durch unfallfreie Jahre nach und nach einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erhalten. In der Regel muss das Fahrzeug dazu jedoch mindestens sechs Monate pro Jahr angemeldet sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Bestimmungen. Eventuell rechnet es sich ja, die Cabrio-Saison um ein paar Wochen zu verlängern.

TÜV NORD ExpertenTipp

Empfindliche Strafen für Fahrten außerhalb der Saison

Außerhalb des angemeldeten Zeitraums dürfen die Fahrzeuge weder gefahren noch auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt nur für private Garagen oder private, umfriedete Stellplätze. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf also während der Ruhezeit nur auf dem eigenen Grundstück geparkt werden, nicht aber auf dem Gemeinschaftsparkplatz eines Mehrfamilienhauses.

Wer außerhalb des Saisonzeitrahmens fährt – und sei es auch nur eine kurze Überführungsfahrt zur nächsten Werkstatt – verstößt gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 50 Euro (zzgl. Gebühren) und drei Punkten in Flensburg geahndet. Außerdem droht für den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ein selbstverschuldeter Unfall kann schwerwiegende Folgen haben, da die Versicherung bei Unfällen in der Ruhezeit nicht dazu verpflichtet ist zu zahlen. Und wenn die Versicherung nicht zahlen will, haftet der Halter mit seinem Privatvermögen.

Wie Sie bei der Versicherung Geld sparen

Bei Saisonkennzeichen ist in der Regel die taggenaue Beitragsberechnung vorteilhafter als ein sogenannter Kurztarif, bei dem Saisonfahrer oft pauschal mit höheren Verwaltungsgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel sein Cabrio sechs Monate von April bis September nutzt, zahlt bei einer taggenauen Abrechnung genau die Hälfte der Ganzjahresprämie. Ein Kurztarif kostet dagegen unter Umständen bis zu 75 Prozent Prämie, weil die Versicherung die gleiche Verwaltungskostenpauschale in Rechnung stellt wie bei einem Jahresvertrag.