Fahrradtransport im Auto

Fahrradtransport mit Weitblick

Im Frühjahr nutzen viele Menschen die Feiertage für einen Kurzurlaub oder ein verlängertes Wochenende im Grünen. Manch einer lässt dann vor Ort das Auto gerne stehen und erkundet bei frühlingshaften Temperaturen die Umgebung lieber mit dem Fahrrad. Was liegt da näher, als das eigene Rad auf dem Autodach oder -heck mit in den Urlaub zu nehmen? Um sicher ans Ziel zu kommen, müssen vor der Fahrt jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden.

Wie viel Last darf ich draufsatteln?

Bevor der erste Handgriff erfolgen kann, muss sichergestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Der Fahrzeugschein enthält alle erforderlichen Angaben. Wichtig für den Dachgepäckträger ist die Dachlast. Sollen die Fahrräder am Heck des Fahrzeugs transportiert werden, muss das Fahrzeuggewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden. Die Differenz darf durch Gepäck, Fahrradträger und Räder nicht überschritten werden.

Bei Gepäckträger und zwei Fahrrädern kommen etwa 50 Kilo zusätzliche Last zusammen. Vorsicht ist geboten beim Transport von Elektrorädern, da ein Rad allein schon 25 Kilo wiegt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

TÜV NORD ExpertenTipp

Beim Anbringen des Gepäckträgers ist die Montageanleitung zu beachten. Die Bauteile müssen fest am Auto angebracht sein, die Fahrräder so verzurrt, dass sie dem Fahrtwind stand halten.

Kontrollieren Sie Gepäckträger und Räder auch regelmäßig während der Reise. Der Fahrer ist dazu verpflichtet und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden. Bei unsachgemäßem Gebrauch und unsachgemäßer Montage haften Hersteller und Händler nicht für Schäden an Personen oder Sachen.

Tempolimit 130 km/h

Die Fahreigenschaften des Pkw werden durch das Fahren mit einem Fahrradträger maßgeblich beeinflusst. Passen Sie deshalb Ihre Geschwindigkeit an und fahren Sie nicht schneller als 130 km/h. Auch schnelle, ruckartige Fahrmanöver sollten Sie vermeiden. Beim Rückwärtsfahren ist zu beachten, dass das Auto mit dem Träger länger ist als gewohnt und dass die Parkassistenzsysteme möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren.

Nur Träger mit Prüfsiegel verwenden

Wer einen Gepäckträger kaufen möchte, sollte auf das GS-Zeichen achten. Das GS-Zeichen sagt aus, dass eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt und alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Gepäckträgers geprüft worden sind. Das betrifft die Beständigkeit des Materials, den Ausschluss von Schadstoffen, aber auch die Vollständigkeit der Bedienungsanleitung und dauerhaft lesbare Kennzeichnungen. Im Gegensatz zu ungeprüfter Ware kann der Käufer sicher sein, dass sich keine Quetsch- und Scherstellen am Produkt befinden. Das ist gerade bei der Montage der oft ausladenden Bauteile wichtig.

Wer sich nicht gleich einen eigenen Gepäckträger zulegen möchte, kann sich auch erst mal einen Fahrradhalter ausleihen. Das kostet zwischen fünf und zehn Euro am Tag und ist oftmals billiger, als sich vor Ort ein Fahrrad zu mieten.