Beleuchtung Auto und Lkw

Beleuchtung Auto und Lkw

Oh du fröhliche!

Ist Weihnachtsbeleuchtung im Auto erlaubt?

Weihnachten rückt immer näher, die festliche Stimmung steigt: Wo man hinsieht, leuchten Lichterketten an Häusern, in den Stuben und auf den Straßen. Einige möchten diesen Zauber auch auf das eigene Fahrzeug übertragen, schließlich verbringen wir viel Lebenszeit darin.

Aber sind Lichterketten im Auto erlaubt? Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist hier deutlich: Laut § 49a gehören alle leuchtenden Dekorelemente zu den unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen. Verstöße werden mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet, zudem ist das Fahrzeug unvorschriftsmäßig und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch die Sachverständigen bei TÜV NORD dürfen blinkende Lichterketten im Fahrzeug nicht akzeptieren, vermerken es bei einer Hauptuntersuchung als erheblichen Mangel und händigen die neue TÜV-Plakette nicht aus.

Lichterketten im Auto - ja, aber...

Die gute Nachricht für alle Weihnachtsfans: Ganz verboten sind Lichterketten im Auto nicht – allerdings dürfen diese nicht eingeschaltet sein.

Denn alles, was außerhalb der zulässigen Beleuchtung blinkt und schimmert, kann andere Verkehrsteilnehmende ablenken und Unfälle verursachen. Das zusätzliche Licht im Innenraum beeinträchtigt zudem die Sicht von Fahrerin oder Fahrer, da es zur Blendung kommen kann und sich außerdem die Augen nicht vernüftig an die Dunkelheit gewöhnen. Anzeigen auf dem Armaturenbrett, andere Fahrzeuge, Fahrräder oder Fußgängerinnen und Fußgänger sind dann schwerer zu erkennen. Und es gibt noch mehr zu beachten, wenn das Fahrzeug festlich dekoriert werden soll.

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Kunstschnee und Sticker - Darf man die Scheiben zu Weihnachten schmücken?

Man sieht sie an Schaufenstern und im eigenen Heim: Festliche Aufkleber und kunstvolle Schablonen-Gemälde aus Sprühschnee. Auch die Glasfronten an Autos und Lastwagen bieten reichlich Platz für weihnachtlichen Schmuck dieser Art. Allerdings gibt es auch hier Richtlinien. Denn die Scheiben eines Fahrzeugs tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei und bestehen aus Sicherheitsglas, dessen Funktion nicht beeinträchtigt werden darf. Ob die Sticker innen oder außen aufgeklebt werden, bestimmt die Bauartgenehmigung der Folien und im Speziellen gilt:

  • Der Blick durch den Rückspiegel muss zu jeder Zeit frei sein, sofern keine zwei Außenspiegel am Fahrzeug befestigt sind
  • Alle Fenster, die im Sichtfeld der Fahrerin oder des Fahrers liegen, dürfen nicht beklebt werden. Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben vor der B-Säule (diese befindet sich in der Wagenmitte zwischen den Türen) müssen also auf weihnachtlichen Schmuck verzichten.
  • Auch die Fahrzeugbeleuchtung, Spiegel und Kennzeichen dürfen selbstverständlich nicht beklebt werden.

Achtung: Beim Entfernen von Kunstschnee und Aufklebern ist Vorsicht geboten. Wenn die Heizdrähte beschädigt werden, muss oft die komplette Heckscheibe ausgetauscht werden.

 

Autoscheibe Aufkleber erlaubt oder nicht Autoscheibe Aufkleber erlaubt oder nicht Autoscheibe Aufkleber erlaubt oder nicht Autoscheibe Aufkleber erlaubt oder nicht

Darf ich Scheinwerfer bekleben?

Scheinwerfer und andere Beleuchtungseinrichtungen zählen genau wie Spiegel und Kennzeichen zu den Fahrzeugteilen, die Sie in keinem Fall bekleben dürfen. Werden Sie damit "erwischt" kommt es zu einem Verwarngeld und unter Umständen auch zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Tuning-Gaben unterm Weihnachtsbaum

Der 24. Dezember ist in greifbarer Nähe und damit auch die Deadline für Geschenke. Nicht nur leuchtende Tuningteile sind Präsente, die bei Bastlern und Bastlerinnen garantiert gut ankommen – der Markt bietet schier unendliche Möglichkeiten.

Damit es am Heiligen Abend aber nicht zu Enttäuschungen kommt, gibt es beim Geschenke-Shopping für Auto-Fans einiges zu beachten: Nicht alles, was angeboten wird und das Fahrzeug tiefer, schneller, breiter, schöner macht, ist auch erlaubt. Wer sich nicht an Auflagen und Beschränkungen hält, riskiert neben dem Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes auch die Gesundheit, denn viele Einbauteile haben Einfluss auf die Verkehrssicherheit.

Was gilt es also beim Verschenken von Kfz-Artikeln zu beachten?

Geschenk Tuningteile zu Weihnachten Geschenk Tuningteile zu Weihnachten Geschenk Tuningteile zu Weihnachten Geschenk Tuningteile zu Weihnachten

Viele Anbauelemente sind nur für bestimmte Fahrzeugtypen oder -modelle zugelassen. Manche Ein- und Umbauten müssen durch dafür anerkannte Prüfende abgenommen werden, andere wiederum nicht. Dies lässt sich im ersten Schritt im amtlichen Prüfzeugnis zum jeweiligen Teil erkennen. Hier findet man geltende Beschränkungen und Verpflichtungen.

Erste Hinweise, ob der gewünschte Artikel den Richtlinien der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht, ergibt sich aus dem amtlichen Prüfzeugnis, welches jedem Tuningteil beiliegen muss. Dort finden sich neben Montagehinweisen auch die Beschränkungen und Auflagen. Denn auch hier steht die Verkehrssicherheit an erster Stelle und nicht alles, was das Fahrzeug aufpeppt, ist tatsächlich erlaubt.

Folgende Unterschiede gibt es zu beachten:

 

 

Teilegutachten (TGA)

Ein Teilegutachten (= TGA) wird in der Regel bei sicherheitsrelevanten Tuningteilen mitgeliefert. Der Einbau muss zwingend geprüft und abgenommen werden. Ist das Ergebnis positiv, stellen die Sachverständigen ein Zeugnis aus, mit dem man bei der Zulassungsstelle die Änderungsmaßnahme in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Steht ABE in der Beschreibung, braucht es in der Regel keine Extra-Abnahme. Allerdings müssen sich Tuning-Fans penibel an die in dem Gutachten stehenden Anweisungen halten. Dort sind zum Beispiel:

  • die genauen Bedingungen für die Montage,
  • die zulässigen Serienfahrzeuge sowie
  • die exakte Verwendung des Bauteils aufgeführt.

Wer sich nicht daran hält, verspielt die Betriebserlaubnis des Autos. Außerdem muss man das ABE-Gutachten genau wie die Kfz-Papiere immer parat haben und bei einer Kontrolle vorzeigen können.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Bei einem ABG-Gutachten ist in der Regel keine Änderungsabnahme nötig, außer sie wird explizit gefordert. Bauteile, die mit ABG-Zertifikat geliefert werden, sind aber meist nur für bestimmte Kfz-Modelle gedacht, deswegen sollte man sich vor dem Kauf gut informieren.

EG- bzw. ECE-Genehmigung

Dieses Zeugnis entspricht einem ABE-Gutachten, besagt aber darüber hinaus, dass das Tuningteil den EU-Vorschriften entspricht. Diese Artikel müssen in der Regel nicht extra abgenommen werden, die Dokumente sollten aber stets griffbereit bei den Fahrzeugpapieren liegen.

Wann ist eine Einzelabnahme nötig?

Egal ob ABE, ABG oder ECE – Vorsicht ist immer dann geboten, wenn sich Tuningteile gegenseitig beeinflussen: Zum Beispiel, wenn ein Sportlenkrad auf einen Satz neuer Räder trifft. In dem Fall ist eine Einzelabnahme fällig. Diese ist auch dann erforderlich, wenn ein eigens hergestelltes Einzelstück verbaut wird.

Ist man sich unsicher oder stehen größeren Umbauten an, empfiehlt sich stets eine fachliche Beratung, um mit dem getunten Fahrzeug auf der sicheren Seite zu fahren.

TÜV NORD-Tipp

Die richtige Auto Beleuchtung

Die Lichttechnische Einrichtung (= LTE) dient dazu, dass ein Fahrzeug auch bei Dunkelheit zu jeder Zeit gut von allen Verkehrsteilnehmenden zu erkennen ist.

Welche Lichter gibt es am Auto? Vorn weiß - seitlich gelb - hinten rot

  • Fernlicht (Farbe weiß): Meist im Frontscheinwerfer verbaut, erweitert es das Sichtfeld auf wenig beleuchteten Straßen ohne Gegenverkehr.
  • Abblendlicht (weiß): Anders als das Tagfahrlicht oder Standlicht sorgt diese Lampe für eine ideale Fahrbahnausleuchtung, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Gleichzeitig stellt es auch die eigene Sichtbarkeit sicher. Es ist spätestens dann anzuschalten, wenn die Sicht weniger als 150 Meter weit reicht.
  • Begrenzungsleuchte (weiß): Sie weist in der Dunkelheit auf die Breite eines Fahrzeuges hin, damit beim Überholvorgang oder im Gegenverkehr genügend Abstand eingehalten wird.
  • Umrissleuchte vorn (weiß): Bei breiten Transportmitteln sind sie die Ergänzung zur Begrenzungsleuchte.
  • Tagfahrleuchte (weiß): Als passives Signallicht macht sie Pkw oder Lkw am Tag sichtbarer. Diese sind in der Regel an neueren Kfz vorhanden und schalten sich automatisch bei Fahrtbeginn ein, sofern nicht das Abblendlicht aktiviert ist.
  • Parkleuchte vorn (weiß): Beleuchtung eines parkenden Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Vordere Rückstrahler (weiß): Hierbei handelt es sich um Reflektoren, die das Licht vom Gegenverkehr zurückwerfen und in der Dunkelheit für zusätzliche Sichtbarkeit sorgen.
  • Rückfahrlicht (weiß): Leuchtet auf, wenn das Fahrzeug rückwärtsfährt.
  • Nebelscheinwerfer (weiß/hellgelb): Diese Scheinwerfer kommen bei Nebel, dichtem Schneetreiben oder Starkregen zum Einsatz. Anders als das Abblendlicht streuen sie das Licht flach über die Straße. Man kann sie entweder zusätzlich zum Abblendlicht nutzen oder es bei erheblichen Sichteinschränkungen ersetzen.
  • Fahrtrichtungsanzeiger (gelb): Umgangssprachlich auch Blinker genannt, kündigt dieser einen Fahrtrichtungswechsel an.
  • Warnblinklicht (gelb): Es warnt vor Gefahr etwa an einem Stauende, bei einem Unfall oder einem liegengebliebenen Fahrzeug.
  • Seitenmarkierungsleuchte und seitlicher Rückstrahler (gelb): Sie markieren den seitlichen Umriss eines Fahrzeuges und sind mit dem Standlicht verknüpft. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie in Deutschland bei allen Fahrzeugen (außer Pkw) mit einer Länge von mehr als sechs Metern und bei Anhängern. Sie sorgen dafür, dass das Fahrzeug im Dunkeln von der Seite besser erkennbar ist.
  • Schlussleuchten (rot): Nachfolgende erkennen dadurch ein Fahrzeug bei schlechten Sichtbedingungen besser. Sie werden zeitgleich mit dem Standlicht eingeschaltet.
  • Bremsleuchte (rot): Sie informiert über den Bremsvorgang und warnt den nachfolgenden Verkehr. In der Regel sind zwei Bremsleuchten und eine zusätzliche, hochgesetzte Bremsleuchte erforderlich. 
  • Nebelschlussleuchte (rot): Eine hellrote, stärker strahlende Zusatzleuchte, die das Fahrzeug bei Nebel sichtbar macht und in beinahe allen modernen Fahrzeugmodellen verbaut ist. Sie darf nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 m - verursacht durch Nebel - verwendet werden.
  • Parkleuchte hinten (rot): Kennzeichnen ein parkendes Fahrzeug in geschlossenen Ortschaften.
  • Hinterer Rückstrahler (rot): Reflektoren, die das Kfz für den nachfolgenden Verkehr erkennbar machen und entweder am Heck oder auf der Stoßstange verbaut sind. Sie stellen sicher, dass das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende sichtbar ist, wenn keine weitere Beleuchtung aktiviert ist.

Warum blenden manche Scheinwerfer so?

Immer mehr Fahrzeuge sind mit LED oder Xenon-Scheinwerfern ausgestattet. Anders als herkömmliche Halogenlampen leuchten diese jedoch eher kalt. Besonders bei Dunkelheit kann man sich durch diese modernen Scheinwerfer geblendet fühlen, obwohl die gleichen Grenzwerte für die Blendung gelten. 

Ist Unterbodenbeleuchtung in Deutschland erlaubt?

Sie sieht spektakulär aus, ist einfach montiert und im Internet bestellbar – doch Unterbodenbeleuchtung ist verboten. Aber warum darf man keine Lichter unterm Auto haben? Das Licht kann andere Verkehrsteilnehmende irritieren und stellt somit eine Gefahr für die Sicherheit dar. Wenn man im öffentlichen Straßenverkehr damit erwischt wird, ist ein Bußgeld fällig, es gibt einen Punkt in Flensburg und die Betriebserlaubnis kann unter Umständen erlöschen. 

Eine Unterbodenbeluchtung ist auch mit Zusatzschalter unzulässig.

Autos mit LED-Scheinwerfern tunen

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Immer mehr Kfz, die über herkömmliche H4- oder H7-Halogenlampen verfügen, werden mit LED-Scheinwerfern nachgerüstet.

Der Vorteil: Der tageslichtähnliche Leuchtkegel fällt wesentlich weiter, sie verfügen über eine längere Lebensdauer und verbrauchen nicht so viel Strom wie Glüh- oder Halogenlampen. Gesetzlich zugelassen wurden sie in Deutschland jedoch erst im Herbst 2020 – und nicht alle Fahrzeuge dürfen mit LED-Lichtern getunt werden.

Prüfen Sie also im Vorfeld, ob Ihr Fahrzeug für LED-Scheinwerfer geeignet ist und lassen Sie nach Einbau die Lichteinstellung in einer Fachwerkstatt überprüfen. Wichtig: Vergessen Sie nicht, die allgemeine Bauartgenehmigung für die LED-Lampen stets im Fahrzeug mitzuführen.

Die richtige Lkw-Beleuchtung

Kaum eine andere Berufsgruppe verbringt so viel Zeit auf vier Rädern wie Lkw-Fahrende – da kann der Wunsch nach einer stimmungsvollen Lichterkette und einem blinkenden LED-Weihnachtsbaum bei Weihnachtsfans groß sein.

Doch es gelten dieselben Regeln wie für Pkw: Was während der Fahrt strahlt und die Kraftfahrenden am Steuer sowie andere Verkehrsteilnehmende ablenken oder irritieren kann, ist verboten. Auch das illuminierte Namensschild sowie außen angebrachte, beleuchtete Firmenschilder oder zusätzliche Lichtleisten sind tabu.

Trotzdem können Trucker und Truckerinnen ihre Lkw Beleuchtung tunen. Doch welche Beleuchtungen sind zulässig?

Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten

Vorgeschriebene und maximal zulässige lichttechnische Einrichtungen (LTE) bei LKW's

Hätten Sie's gewusst?

Was ist bei LKW's an Beleuchtung vorgeschrieben und was ist maximal zulässig?

Unser übersichtliches Plakat gibt die Antworten.

Rechtsgrundlagen Tuning

Lichttechnische Einrichtungen

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle lichttechnischen Einrichtungen jederzeit funktionieren.

Lichttechnische Einrichtungen sind:

  • Scheinwerfer
  • Leuchten
  • Rückstrahler 
  • andere Reflektoren

 

Für deren Anbau gelten sowohl nationale Vorschriften der StVZO §§ 49a - 54, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE (= Economic Commission for Europe):

  • 76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger
  • 78/933/EWG für lof Zugmaschinen
  • 93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • ECE-R 48 für Kraftfahrzeuge und Anhänger
  • ECE-R 53 für Krafträder

Nicht erlaubt bei Tuning sind beispielsweise:

  • Unterbodenbeleuchtung
  • hinter den Scheiben angebrachte Christbäume
  • Leuchtdioden
  • Lichterketten mit Dauerlicht, umlaufendem oder blinkendem Licht
  • Namensschriftzüge des Fahrers
  • Schriftzüge als Reklame oder ähnliches

Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?

Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie erkennen das an dem entsprechenden Genehmigungszeichen, das aus der Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.

  • Beispiel 1: E4 Die Länderkennung 4 zeigt, dass dieses Bauteil in den Niederlanden genehmigt wurde. Das E weist auf eine ECE-Regelung hin.
  • Beispiel 2: e 1 Das Bauteil wurde genehmigt auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1").

Alle am Fahrzeug angebrachten, lichttechnischen Einrichtungen müssen funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.