Fahren ohne Zulassung

Ohne Zulassung sind Sie schnell abgemeldet

Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug und möchten es wieder zulassen? Doch wie kommen Sie am besten zur Zulassungsstelle? Wer meint, er könne einfach losdüsen, fährt auf dem Holzweg. So kommen Sie sicher ans Ziel.

  • Ohne amtliches Kennzeichen:
    Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
  • Mit Kurzzeitkennzeichen:
    Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine Deckungsbestätigung einer Versicherung. Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
  • Mit rotem Kennzeichen:
    Zuverlässige Autohändler und Werkstätten haben rote Kennzeichen, die diese einsetzen können. Fragen Sie nach, ob Ihnen Ihre Werkstatt das Fahrzeug zur Begutachtung bei uns vorführt.
  • Mit entstempeltem Kennzeichen:
    Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Im letzten Fall müssen Sie die Zulassungsstelle nicht vorab informieren. Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt.

TÜV NORD ProfiTipp