Xenon-Licht

Gefährliche Blender

Das so genannte Gasentladungslicht wird immer beliebter. Vor allem im Internet schwappt die Flutlichtwelle. Viele möchten nachrüsten. Doch Xenon-getunte Normalscheinwerfer sind illegal, weil sie ähnlich stark wie volles Fernlicht blenden. Passiert ein Unfall, sieht es für den Besitzer des Blenders schnell ganz finster aus.

Verbrennen Sie sich nicht die Finger

Der Zubehörhandel bezeichnet die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner. Teilweise gibt es schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

Alles scheint ganz einfach: Halogenlampe raus, Xenonbrenner rein und dann noch das Vorschaltgerät anschrauben. Der von den Verkäufern häufig verschwiegene Haken: Die Sache ist verboten. Ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung nur in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Die Genehmigung erlischt beim Umbau. Die Folge: Auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz gehen verloren.

Nur Scheinwerfersätze mit Bauartgenehmigung kaufen

Wer auf die Lichtdusche nicht verzichten möchte, sollte bei der Xenon-Umrüstung nur komplette Scheinwerfersätze mit entsprechender Bauartgenehmigung einbauen. Dabei müssen Sie beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

  • einer automatischen Leuchtweitenregelung
  • einer Scheinwerferreinigungsanlage und
  • einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.

So viel ist sicher

Erwerben Sie nur Umrüstsätze, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. So können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung erforderlich sind.