Autopanne

So kommen Sie schnell wieder in Fahrt!

Eine Autopanne kommt meistens überraschend und immer ungelegen. Jetzt hilft nur „Ruhe bewahren“, sich und andere schützen und das Fahrzeug mit oder ohne fremde Hilfe wieder soweit fit zu machen, dass Sie die nächste Werkstatt ansteuern können.

Vorbeugen hilft

Sie verringern das Risiko von Pannen, indem Sie regelmäßig

  • Motorölstand
  • Kühlflüssigkeitsstand
  • Scheibenwaschwassermenge
  • Reifendruck (auch beim Reserverad)
  • Funktion der Beleuchtung und der Hupe und
  • den Zustand der Scheibenwischer und Wischerblätter überprüfen.

In etwas größeren zeitlichen Abständen sollten Sie darüber hinaus in Ihrer Fachwerkstatt

  • Reifenzustand
  • Keilriemen
  • Lenkspiel
  • Bremsen
  • Zündkerzen und den Frostschutz der Kühlflüssigkeit überprüfen lassen.

Die richtige Ausrüstung für alle Fälle

Richtig ärgerlich wird eine Panne, wenn Sie kein passendes Werkzeug oder Ersatzteil zur Hand haben. Und mit defekter Beleuchtung oder beschädigten Wischblättern weiterzufahren ist lebensgefährlich und grob fahrlässig. Deshalb sollten Sie immer folgende Grundausstattung mit sich führen:

  • Warndreieck und Verbandkasten
  • Bedienungsanleitung und Bordwerkzeuge
  • Warnweste und Warnleuchte
  • Ersatzsicherungen und Ersatzglühlampen
  • Taschenlampe und Mobiltelefon
  • Regenschirm und Regenjacke
  • Starthilfekabel und Abschleppseil
  • Wagenheber und Radkreuz
  • Wischblätter und Klebeband

Bei älteren Fahrzeugen empfiehlt es sich außerdem, einen Liter Motoröl dabei zu haben, um einen evtl. Ölverlust ausgleichen zu können. Nehmen Sie auch dann Ersatzleuchten mit, wenn Sie diese nicht selber wechseln können. Sie vermeiden so Wartezeiten auf die passende Glühbirne. Viele Tankstellen sind zwar heute kleine Supermärkte, aber das Sortiment an Ersatzteilen ist bescheiden. Deswegen ist auch ein neuer Satz Wischblätter oft Gold wert. Und mit einem Klebband können Sie einen undichten Schlauch provisorisch abdichten.

Panne – was nun?

Wenn Sie mit Ihrem Auto liegen bleiben, schalten Sie als erstes die Warnblinkanlage ein und bewahren Sie die Ruhe! Bringen Sie Ihr Fahrzeug aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich oder stellen Sie es so weit wie möglich rechts an den Straßenrand. Alle Insassen sollen das Fahrzeug verlassen und sich von der Straße weg begeben, am besten hinter die Leitplanke. Sichern Sie das Fahrzeug ab, indem Sie ihr Warndreieck und ggf. die Warnleuchte in einem ausreichenden Abstand hinter dem Fahrzeug aufstellen. Wenn Sie die Panne nicht selbst beheben können, fordern Sie Hilfe an. Falls Sie kein Telefon dabei haben: Auf Autobahnen weisen schwarze Pfeile an den weißen Leitpfosten zur nächstgelegenen Notrufsäule.

Was Sie beim Abschleppen beachten sollten!

Es kommt immer unverhofft. Das Fahrzeug streikt und an ein Weiterfahren ist nicht zu denken. Wer keinen professionellen Abschleppdienst in Anspruch nehmen möchte, kann sich auch privat abschleppen lassen. Viele Autofahrer sind jedoch unsicher, was beim privaten Abschleppen zulässig ist und was nicht.

Abschleppen gilt als Nothilfe

Abschleppen ist grundsätzlich nur im Notfall erlaubt, um unterwegs betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge möglichst schnell aus dem Straßenverkehr zu entfernen. In einem leeren Tank sieht die Straßenverkehrsordnung übrigens keinen unvorhersehbaren Notfall und damit auch keinen Grund fürs Abschleppen. Eine Abschleppfahrt ist grundsätzlich nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt erlaubt. Auf der Autobahn liegen gebliebene Fahrzeuge dürfen nur bis zur folgenden Ausfahrt geschleppt werden. Für Krafträder gilt ein ausnahmsloses Abschleppverbot.

Grundpflichten beim Abschleppen

Das Abschleppen erfordert grundsätzlich von allen Beteiligten eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit – in der Straßenverkehrsordnung ist von einer "erhöhten Sorgfaltspflicht" die Rede. Beide Fahrzeuge müssen während des gesamten Abschleppvorgangs die Warnblinkanlage einschalten. Nur, um durch Betätigung des Blinkers einen Richtungswechsel anzuzeigen, darf der Warnblinker kurzzeitig ausgeschaltet werden. Achten Sie auch unbedingt darauf, dass beim Abschleppenden Fahrzeug die maximale Anhängelast nicht überschritten wird – das könnte sonst gravierende Schäden zur Folge haben.

Nicht schneller als 20 km/h fahren

Auch wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen gibt, ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Geschwindigkeitsgebot. Die StVZO schreibt nämlich vor, dass beim Abschleppen die beiden Fahrzeuge höchstens fünf Meter voneinander entfernt sein dürfen. Daraus ergibt sich, dass das Gespann mit nicht mehr als 20 km/h unterwegs sein sollte. Andernfalls könnte der hintere Fahrer auf ein abruptes Bremsen des Vordermanns nicht mehr rechtzeitig reagieren, um ein Auffahren zu vermeiden. Apropos hinterer Fahrer. Dieser benötigt nicht zwingend eine Fahrerlaubnis für das abzuschleppende Fahrzeug. Er muss lediglich geistig und körperlich in der Lage sein, die Bedienung des Fahrzeugs zu beherrschen.

Richtiges Abschleppen

Zum Abschleppen benötigen Sie eine Stange oder ein Seil. Dieses darf nicht länger als acht Meter sein und muss in der Mitte durch ein rotes Fähnchen kenntlich gemacht werden. Als optimale Länge gelten fünf Meter. Grundsätzlich darf die zulässige Zugkraft des abschleppenden Fahrzeugs nicht überschritten werden. Beim Pannenauto muss der Gang herausgenommen werden, bei Automatikgetrieben der Wählhebel auf „N“ gestellt werden. Damit das Lenkradschloss nicht einrastet, muss der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben. Achtung: Wenn der Motor nicht läuft, ändert sich das Fahrverhalten, denn die Lenkradunterstützung und der Bremskraftverstärker fallen ebenso aus, wie die Bremswirkung des Motors.

TÜV NORD Schadengutachten/Fahrzeugbewertungen

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