Fahrerflucht

Zettel da lassen reicht nicht aus

Selbst wer ein parkendes Auto nur leicht beschädigt, darf nicht einfach wegfahren. Der Verursacher sollte wenigstens eine Stunde auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs warten – denn je nach Tageszeit und Witterung gilt vor Gericht eine Zeit von bis zu 60 Minuten als angemessen. Danach sollte die Polizei informiert werden, damit diese den Schaden aufnehmen und den Halter benachrichtigen kann. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, das Hinterlassen eines Zettels mit der eigenen Anschrift sei ausreichend - auch das wird als Unfallflucht gewertet.

Flucht mit teuren Folgen

Was die wenigsten Autofahrer wissen: Wer nach einem Unfall einfach wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Wagens zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht eine Straftat – auch schon bei einem kleinen Parkrempler. Eine Flucht mit teuren Folgen: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und in manchen Fällen sogar Haftstrafen.

Grundsätzlich gilt: Selbst wer nur an einem Unfall beteiligt sein könnte, muss sofort anhalten. Die Unfallstelle darf erst verlassen werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Verständigen Sie im Zweifelsfall lieber die Polizei, um die Personalien und die Art der Beteiligung anzugeben. Jedem sollte bewusst sein: Sachverständige können geringste Schäden exakt rekonstruieren und auch feststellen, ob der Unfallflüchtige die Beule bemerkt haben muss.

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Das Strafrecht sieht für das unerlaubte Verlassen des Unfallortes im Extremfall eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vor. Der Führerschein wird auf jeden Fall entzogen. Die Vollkaskoversicherung des Unfallverursachers muss in diesem Fall für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht aufkommen. Die Haftpflichtversicherung tritt zwar für die Reparaturkosten beim Unfallgegner ein, kann sich das Geld jedoch beim Verursacher zurückholen. Höchstgrenze: 5000 Euro. Ganz kriminell wird es, wenn man sich nach einem Unfall mit Personenschaden von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um das oder die Opfer zu kümmern. Dann haftet man zusätzlich für die entstandenen Personenschäden und wird wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

Vorsicht auch auf dem Rad

Wer mit dem Fahrrad oder auf Inlineskates einen Verkehrsunfall verursacht und Unfallflucht begeht, wird genauso bestraft wie ein Autofahrer. Wenn der Verursacher einen Führerschein hat, kann er sogar Punkte in Flensburg bekommen oder der Führerschein kann entzogen werden.

Was passiert, wenn ein Fremder einfach abhaut?

Es kann Sie jederzeit und überall treffen: Jemand hat Ihr parkendes Fahrzeug beschädigt und sich einfach aus dem Staub gemacht. Was jetzt? Grundsätzlich zahlt die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten. Bleibt der Täter aber unbekannt, weil er Fahrerflucht begangen hat, hilft nur eine eigene Vollkaskoversicherung.

Fehlt sie, muss der Autobesitzer den Schaden komplett aus eigener Tasche bezahlen. Geschädigte Autofahrer sollten eine Unfallflucht immer bei der Polizei anzeigen, da das Aktenzeichen an die Vollkasko-Versicherung weitergegeben werden muss. Vielleicht hat sich dort auch schon der Verursacher des Schadens oder ein Zeuge gemeldet. Die Beamten werden Ihre Anzeige aufnehmen und auch den frischen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen. Das ist wichtig, damit ein ergriffener Täter nicht behaupten kann, die Kratzer seien schon da gewesen.

Sollte an Ihrem Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden sein, der ein Weiterfahren unmöglich macht, oder sollten Spuren, die auf das Tatfahrzeug hinweisen könnten (Blinker-Scherben, abgefallene Fahrzeugteile etc.) vorhanden sein, kann die Polizei den Schaden auch vor Ort aufnehmen. Letzten Endes sind die Chancen, dass der Täter erwischt wird, leider nicht besonders hoch. Lediglich 40 Prozent aller Fälle von Unfallflucht werden aufgeklärt. Sie selbst können aber dazu beitragen, diese Quote zu verbessern: Sollten Sie Augenzeuge eines Unfalls werden, melden Sie sich umgehend als Zeuge bei der Polizei. Beim nächsten Mal könnten Sie der „Gelackmeierte“ sein und würden sich dann ebenfalls über Zeugen freuen.

TÜV NORD Schadengutachten/Fahrzeugbewertungen

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