3% Rückerstattung bei TÜV NORD Mobilität

Sie haben eine Rechnung mit 19% USt erhalten und die Leistung findet erst nach dem 01.07.2020 durch TÜV NORD Mobilität statt?

Dann prüfen wir gerne Ihre Erstattungsansprüche.

 

Ausgleich der Umsatzsteuer Ausgleich der Umsatzsteuer Ausgleich der Umsatzsteuer Ausgleich der Umsatzsteuer

Rückerstattung der Umsatzsteuer

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wird die Umsatzsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt.

Für Sie bedeutet die Umsatzsteuersenkung auf einen Blick:

  • Haben Sie für Ihre Fahrerlaubnisprüfung, eine Leistung vom Medizinisch-Psychologischen Institut oder Nord-Kurs eine Rechnung mit 19 Prozent USt erhalten und die Leistung erst nach dem 01.07.2020 in Anspruch genommen, erstatten wir Ihnen die zu viel gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 3 Prozent.
  • Erstattungsansprüche ergeben sich nur mit einem Rechnungsdatum vor dem 01.07.2020 in Verbindung mit einer später durchgeführten Leistung (bis maximal zum 31.12.2020).
  • Seit dem 20.07.2020 können Sie hier auf dieser Seite die Rückerstattung online beantragen.
  • Eine USt Rückerstattung kann erst nach Abschluss der Leistung erfolgen.
  • Hinweis: Auf der Rechnung für Ihre Fahrerlaubnisprüfung finden Sie einen QR-Code, der für die Erstattung der Umsatzsteuer mit dem Smartphone aufgerufen werden kann.
  • Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Fahrerlaubnis-Gebühren gilt, das eine Erstattung nur möglich ist, wenn Sie eine Rechnung von TÜV NORD erhalten haben und nicht über Ihre Fahrschule bezahlt haben. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihre Fahrschule.

Fahrerlaubnisprüfung, Medizinisch-Psychologisches Institut oder Nord-Kurs

Hier können Sie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer mit Angabe der Rechnungs-Nummer und Ihres Geburtsdatums beantragen:

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Rückerstattung oder Ihnen fehlt die Rechnungs-Nr.?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kollegen aus den Geschäftsbereichen per Kontaktformular: