Die Teilnehmenden erwerben die Fähigkeit, als Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe tätig zu sein oder erweiterte Aufgaben zu übernehmen, einschließlich der Sachkundeprüfung gemäß§ 34a GewO.
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO stellt den sachlichen Nachweis für eine selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe, sowie die fachliche Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereiche mit tatsächlichen öffentlichen Verkehr dar. Durch die Teilnahme an dem Seminar erlernen Sie alle notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse, um diese regelkonform und praktisch anwenden zu können.
Ausbildungsinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Gewerberecht
- Bürgerliches Recht
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Kommunikation/Umgang mit Menschen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Prüfungsvorbereitung (schriftlich & mündlich)
Zielgruppe
Personen, die im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) gewerbemäßig Leben oder Eigentum Dritter schützen oder bewachen wollen.
Abschlüsse
- Sachkunde gem. § 34a GewO im Bewachungsgewerbe
Dauer
2 Wochen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Dienstleistungsmentalität
- gepflegtes Erscheinungsbild
- selbstständiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen)
- Vorherige Teilnahme an einer kostenlosen Eignungsfeststellung
Förderung
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, Ihrem zuständigen Jobcenter sowie weitere Kostenträger möglich.
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