Gebäude wie Krankenhäuser, Kliniken, Hotels, Kraftwerke, Büro- und Einkaufszentren, Schulen und Universitäten mit asbesthaltigen Brandschutzklappen sicher zu betreiben ist eine große Herausforderung. Wir erkunden und bewerten wir Ihre Brandschutzklappen auf Asbest.
Als Betriebsbeauftragte für Abfall bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Wir optimieren Ihre Abfallwirtschaft, entwickeln nachhaltige Konzepte und sorgen für umweltgerechte Entsorgung. Unsere Expertise trägt zur Effizienzsteigerung und zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten bei.
Um die Vorsorge gegen erhebliche Verschmutzungen von Boden und Grundwasser sicherzustellen, kann die Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand, die kontinuierliche Überwachung und die Rückführungspflicht notwendig sein.
Die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfordert ein umfassendes Genehmigungsmanagement. Betreiber müssen komplexe Antragsverfahren durchlaufen und umfangreiche Antragsunterlagen einreichen. Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und die Genehmigungssituation sind dabei stets zu beachten.
Untersuchung der Natura 2000-/ FFH-Verträglichkeit
Für bestimmte Vorhaben ist sicherzustellen, dass Auswirkungen auf umliegende Natura 2000 Gebiete frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Die Errichtung neuer Anlagen kann Biotope und Lebensräume gefährden, weshalb eine behördliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich ist. Vorhaben sind unzulässig, wenn sie gegen Verbote verstoßen und keine Ausnahmen gemäß §§ 44, 45, 67 BNatSchG vorliegen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie für geschützte Arten beachtet werden.
Für bestimmte Vorhaben ist sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Art eines Vorhabens sowie dessen Größe oder Leistung bestimmen, ob es unter die Prüfpflichten des Gesetzes für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Gesetz) fällt.