Prüfbescheinigung am Aufzug
Das Prüfergebnis eines Aufzuges wird in einer Prüfbescheinigung von dem ZÜS-Sachverständigen dokumentiert und muss gemäß § 19 Abs. 2 BetrSichV am Betriebsort der Anlage aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden.Um dieser Forderung effizient und umweltschonend nachzukommen, hat TÜV NORD die individuelle Anwendung eines Quick Response-Codes (QR-Codes) eingeführt.
www.tuev-nord.de/de/dienstleistungen/pruefung-und-gutachten/aufzuege/pruefbescheinigung-vor-ort/