Technische Hygiene
Technische Hygiene betrifft jeden Betreiber unabhängig von Branche oder Gebäudegröße.
Gesetzliche Vorgaben wie Arbeitsstättenverordnung, Trinkwasserverordnung und 42. BImSchV verpflichten zur regelmäßigen Prüfung von Raumluft‑, Trinkwasser- und Kühlanlagen.
Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren.

Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind klar geregelt und damit planbar.
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Saubere Luft und hygienisch einwandfreies Trinkwasser sind unverzichtbare Voraussetzungen für Sicherheit, Vertrauen und gesetzliche Pflichten und sorgen damit für einen reibungslosen Betrieb. Doch Legionellenbefunde oder fehlende Prüfungen können schnell zu Betriebseinschränkungen und Imageschäden führen.
Viele Betreiber unterschätzen ihre Verantwortung: Die Prüfpflicht liegt immer bei ihnen – nicht beim Dienstleister. Dieser Quick-Check richtet sich speziell an: Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Campingplätze und Jugendherbergen.
In Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Personen betreut werden, gelten besonders strenge Anforderungen. Jährliche Trinkwasserprüfungen und regelmäßige Hygieneinspektionen sind verpflichtend und müssen lückenlos sowie revisionssicher dokumentiert werden.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet nicht nur ein Risiko für Patienten und Bewohner, sondern hat auch unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Dieser Quick-Check richtet sich speziell an: Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, Verbände, Tagespflege, Fitnessstudios, Wohlfahrtspflege und Dialysezentren.
Öffentliche Einrichtungen stehen besonders im Fokus von Aufsicht und Prüfung. Technische Hygiene muss nicht nur umgesetzt, sondern auch jederzeit nachweisbar dokumentiert sein.
Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Prüfungen führen schnell zu Beanstandungen oder haftungsrelevanten Situationen. Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Fitnessstudios, Wohlfahrtspflege und Ämter.
In Deutschland ist die Trinkwasserhygiene durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) klar geregelt. Diese definiert verbindlich, welche Prüfpflichten, Grenzwerte und Maßnahmen einzuhalten sind, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Die Betreiber von Trinkwasseranlagen – etwa in Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden – tragen die volle Verantwortung für die Hygiene, den Betrieb und die regelmäßige Kontrolle.
Eine zentrale Pflicht ist die Legionellenprüfung, insbesondere bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Diese dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Denn Legionellen können beim Einatmen von infektiösen lungengängigen Aerosolen ernsthafte Erkrankungen wie die Legionärskrankheit verursachen.
Typische Mängel in der Praxis sind eine unzureichende Wartung, falsche Wassertemperaturen oder stagnierendes Wasser, welche das Wachstum von Keimen begünstigen. Werden Grenzwerte überschritten, sind sofortige Maßnahmen vorgeschrieben, die von der Gefährdungsanalyse bis zur technischen Sanierung reichen.
Unser Prüflabor ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Diese Akkreditierung bestätigt unsere fachliche Kompetenz und die Einhaltung international anerkannter Standards für Prüfungen und Messungen.
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Die Prüfung der Trinkwasserhygiene ist immer dann vorgeschrieben, wenn es sich um gewerblich oder öffentlich betriebene Trinkwasserinstallationen handelt (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Hotels oder Pflegeheime). Dies gilt insbesondere, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, das heißt, wenn der Speicher mindestens 400 Liter fasst oder der Inhalt in der Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens drei Liter beträgt. Aber auch eine regelmäßige Untersuchung des Kaltwassers ist für bestimmte Einrichtungen klar definiert.
Die Kosten pro Probenahmestelle inklusive Analyse auf Legionellen betragen ca. 80–150 €. Der Gesamtpreis hängt von der Größe des Objekts und der Anzahl der Proben ab (typischerweise 150–600 € bei Wohngebäuden).
Die Pflichten der Betreiber von Trinkwasseranlagen sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt:
Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in warmem, stehendem Wasser (ca. 25–45 °C) vermehren können, beispielsweise in Warmwasseranlagen, Speichern oder wenig genutzten Leitungen. Eine Gefährdung besteht nicht durch das Trinken, sondern durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen (Aerosole), z. B. beim Duschen.
Mögliche Erkrankungen sind:
Zu den Risikogruppen zählen insbesondere:
Ein erhöhtes Risiko besteht bei unzureichender Wartung, falschen Temperaturen (Warmwasser < 60 °C, Trinkwasser < 20 °C) sowie bei Stagnation im Leitungssystem.
Die Häufigkeit ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und hängt von der Nutzung sowie der Größe der Anlage ab.
Zusätzlich gilt: Bei Auffälligkeiten oder Grenzwertüberschreitungen sind sofortige Maßnahmen und ggf. engmaschigere Nachuntersuchungen erforderlich. Nach baulichen Veränderungen oder Sanierungen kann ebenfalls eine Untersuchung notwendig sein.
Das Ziel besteht darin, Belastungen frühzeitig zu erkennen, um Gesundheitsrisiken auszuschließen.