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Technische Hygiene

Legionellenprüfung & Trinkwasserhygiene – Betreiberpflichten im Überblick

Technische Hygiene betrifft jeden Betreiber unabhängig von Branche oder Gebäudegröße.

Gesetzliche Vorgaben wie Arbeitsstättenverordnung, Trinkwasserverordnung und 42. BImSchV verpflichten zur regelmäßigen Prüfung von Raumluft‑, Trinkwasser- und Kühlanlagen.
Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren.

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Frau trinkt aus einem Trinkwasserspender
Sind meine Anlagen hinsichtlich der Hygiene prüfpflichtig?

Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind klar geregelt und damit planbar.

Machen Sie jetzt den Quick-Check für Ihre Branche und erfahren Sie schnell und einfach, ob Sie gesetzeskonform aufgestellt sind.

Branche Hotels, Restaurants, Catering

Sind Ihre Gäste wirklich geschützt?

Quick-Check Prüfpflichten im Gastgewerbe

Saubere Luft und hygienisch einwandfreies Trinkwasser sind unverzichtbare Voraussetzungen für Sicherheit, Vertrauen und gesetzliche Pflichten und sorgen damit für einen reibungslosen Betrieb. Doch Legionellenbefunde oder fehlende Prüfungen können schnell zu Betriebseinschränkungen und Imageschäden führen.

Viele Betreiber unterschätzen ihre Verantwortung: Die Prüfpflicht liegt immer bei ihnen – nicht beim Dienstleister. Dieser Quick-Check richtet sich speziell an: Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Campingplätze und Jugendherbergen.

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Branche Krankenhäuser, Pflege und soziale Einrichtungen

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Hygienevorgaben?

Quick-Check Prüfpflichten im Gesundheitswesen

In Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Personen betreut werden, gelten besonders strenge Anforderungen. Jährliche Trinkwasserprüfungen und regelmäßige Hygieneinspektionen sind verpflichtend und müssen lückenlos sowie revisionssicher dokumentiert werden.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet nicht nur ein Risiko für Patienten und Bewohner, sondern hat auch unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Dieser Quick-Check richtet sich speziell an: Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, Verbände, Tagespflege, Fitnessstudios, Wohlfahrtspflege und Dialysezentren.

Zum Quick-Check für das Gesundheitswesen
Branche Kommunen, Schulen, Kitas und Verwaltungen

Ist Ihre Betreiberverantwortung vollständig abgesichert?

Quick-Check Prüfpflichten in öffentlichen Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen stehen besonders im Fokus von Aufsicht und Prüfung. Technische Hygiene muss nicht nur umgesetzt, sondern auch jederzeit nachweisbar dokumentiert sein.

Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Prüfungen führen schnell zu Beanstandungen oder haftungsrelevanten Situationen. Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Fitnessstudios, Wohlfahrtspflege und Ämter.

Zum Quick-Check für öffentliche Einrichtungen
Gesetzliche Grundlagen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

TrinkwV definiert Pflichten und Prüfungen

In Deutschland ist die Trinkwasserhygiene durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) klar geregelt. Diese definiert verbindlich, welche Prüfpflichten, Grenzwerte und Maßnahmen einzuhalten sind, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Die Betreiber von Trinkwasseranlagen – etwa in Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden – tragen die volle Verantwortung für die Hygiene, den Betrieb und die regelmäßige Kontrolle.

Eine zentrale Pflicht ist die Legionellenprüfung, insbesondere bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Diese dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Denn Legionellen können beim Einatmen von infektiösen lungengängigen Aerosolen ernsthafte Erkrankungen wie die Legionärskrankheit verursachen.

Typische Mängel in der Praxis sind eine unzureichende Wartung, falsche Wassertemperaturen oder stagnierendes Wasser, welche das Wachstum von Keimen begünstigen. Werden Grenzwerte überschritten, sind sofortige Maßnahmen vorgeschrieben, die von der Gefährdungsanalyse bis zur technischen Sanierung reichen.

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Akkreditierung unseres Prüflabors durch die DAkkS – Unser Qualitätsversprechen

Unser Prüflabor ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Diese Akkreditierung bestätigt unsere fachliche Kompetenz und die Einhaltung international anerkannter Standards für Prüfungen und Messungen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Verlässliche Ergebnisse: Unsere Prüfungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen.
  • Transparenz und Vertrauen: Die Akkreditierung ist ein offizieller Nachweis unserer Kompetenz.
  • Internationale Anerkennung: Unsere Prüfberichte sind weltweit akzeptiert.

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Unsere Akkreditierungsurkunden können Sie hier einsehen

Akkreditierungsurkunde_TNS_vom_01.12.2025_Gesamturkunde.pdf
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Akkreditierungsurkunde_TNS_vom_01.12.2025_-_Teilurkunde_plus_Anlage_Wasser.pdf
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MU_57_Rev._14_Liste_der_akkreditierten_Prüfverfahren.pdf
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Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Trinkwasserhygiene

Die Prüfung der Trinkwasserhygiene ist immer dann vorgeschrieben, wenn es sich um gewerblich oder öffentlich betriebene Trinkwasserinstallationen handelt (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Hotels oder Pflegeheime). Dies gilt insbesondere, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, das heißt, wenn der Speicher mindestens 400 Liter fasst oder der Inhalt in der Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens drei Liter beträgt. Aber auch eine regelmäßige Untersuchung des Kaltwassers ist für bestimmte Einrichtungen klar definiert.

Die Kosten pro Probenahmestelle inklusive Analyse auf Legionellen betragen ca. 80–150 €. Der Gesamtpreis hängt von der Größe des Objekts und der Anzahl der Proben ab (typischerweise 150–600 € bei Wohngebäuden).

Die Pflichten der Betreiber von Trinkwasseranlagen sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt:

  • Durchführung regelmäßiger Legionellenprüfungen
  • Risikoabschätzung bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes
  • Meldepflicht an das Gesundheitsamt
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage (Temperaturen, Wartung)

Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in warmem, stehendem Wasser (ca. 25–45 °C) vermehren können, beispielsweise in Warmwasseranlagen, Speichern oder wenig genutzten Leitungen. Eine Gefährdung besteht nicht durch das Trinken, sondern durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen (Aerosole), z. B. beim Duschen.

Mögliche Erkrankungen sind:

  • Legionärskrankheit (Legionellose): schwere, oft hospitalisierungspflichtige Lungenentzündung mit Fieber, Husten und Atemnot, die unbehandelt lebensbedrohlich sein kann.
  • Pontiac-Fieber (Legionellose): grippeähnliche, meist mild verlaufende Erkrankung ohne Lungenentzündung.

Zu den Risikogruppen zählen insbesondere:

  • ältere Menschen
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. durch Krankheit oder Medikamente)
  • Raucher und Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen.

Ein erhöhtes Risiko besteht bei unzureichender Wartung, falschen Temperaturen (Warmwasser < 60 °C, Trinkwasser < 20 °C) sowie bei Stagnation im Leitungssystem.

Die Häufigkeit ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und hängt von der Nutzung sowie der Größe der Anlage ab.

  • Wohngebäude mit Großanlage zur Trinkwassererwärmung: mindestens alle drei Jahre Untersuchung auf Legionellen
  • Gewerbliche oder öffentliche Anlagen (z. B. Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Sportstätten): mindestens jährlich; bei erhöhtem Risiko oder behördlicher Anordnung auch häufiger
  • Abhängig von der Art des Gebäudes regelmäßige Untersuchungen des Kaltwassers, mindestens bei Inbetriebnahme und Änderung der Anlage

Zusätzlich gilt: Bei Auffälligkeiten oder Grenzwertüberschreitungen sind sofortige Maßnahmen und ggf. engmaschigere Nachuntersuchungen erforderlich. Nach baulichen Veränderungen oder Sanierungen kann ebenfalls eine Untersuchung notwendig sein.

Das Ziel besteht darin, Belastungen frühzeitig zu erkennen, um Gesundheitsrisiken auszuschließen.

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